Hallo!
Wir haben im Masterstudium bald eine Pflichtexkursion ins Ausland, welche rund 500 EUR kosten wird (darin ist NUR die Unterkunft vorhanden). Dazu kommen noch ÖPNV-Kosten (jeder zahlt selbst, voraussichtlich 80 EUR) und Verpflegung (jeder zahlt selbst, derzeit unbezifferbar). Auch die Anfahrt ins Ausland wird von den Studierenden selbst gezahlt (rund 25 EUR pro Fahrt). Aufgrund der letztjährigen Erfahrung bekommt jeder Teilnehme etwa 75 EUR zurückerstattet.
Da ich natürlich neben dem Studium arbeite komme ich dieses Jahr knapp an die 10.000 EUR. Davon geht natürlich noch Krankenkasse (ich bin "freiwilliger" Vollbezahler) ab. Kann ich die Exkursion als Werbungskosten geltend machen oder wo wären die besser aufgehoben? Ggf. Ausbildungskosten?
Angeblich soll man ja auch die rund 350 EUR Semesterbeitrag inkl. Semesterticket angeben können - aber das ist eine andere Frage.
Grüße
Lars-Daniel
Pflicht-Exkursion: Werbungskosten?
27. September 2017
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Frage vom 27. September 2017 | 21:37
Von
Status: Schüler (157 Beiträge, 62x hilfreich)
Pflicht-Exkursion: Werbungskosten?
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#1
Antwort vom 29. September 2017 | 22:34
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Da ich natürlich neben dem Studium arbeite komme ich dieses Jahr knapp an die 10.000 EUR.
Da zahlt man doch sowieso keine Steuern, bzw. bekommt sowieso alle gezahlten Steuern erstattet.
Daher kann man sich auch sparen, die Werbungskosten genau anzugeben.
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