Hallo zusammen,
ich habe meinem AG mitgeteilt, dass ich Pflegezeit für meine Schwiegermutter in Anspruch nehmen möchte. Alle rechtlichen Voraussetzungen liegen vor. Ich möchte nur noch in Teilzeit arbeiten, 15 Stunden.
Sollte ich mit meinem AG keine Vereinbarung zur Aufteilung dieser Zeit treffen können, darf ich ihm dann noch eine Mitteilung auf vollständige BEfreiung aushändigen, denn die muss er ja befürworten? Oder ist dies durch meinen Erstantrag verwirkt?
Wie verhält es sich im Laufe der 6 anberaumten Monate; habe ich das Recht, von 15 Stunden auf 0 Stunden zu reduzieren, falls die Pflege noch aufwändiger wird?
Danke schon mal!
Pflegezeit für nahen Angehörigen
12. Februar 2016
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Frage vom 12. Februar 2016 | 13:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflegezeit für nahen Angehörigen
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