Pflegevertrag ist fristlos kündbar

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Kunden eines ambulanten Pflegedienstes haben jederzeit die Möglichkeit, sich sofort vom Vertrag zu lösen.

Dies gilt auch dann, wenn der Pflegevertrag in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Kündigungsfrist von 14 Tagen vorschreibt. So entschied es der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 9. Juni 2011 - III ZR 203/10 und stärkt damit die Rechte der Pflegebedürftigen. 

In dem zu Grunde liegenden Fall wollte eine schwer pflegebedürftige Frau sich nach ihrem Krankenhausaufenthalt von einem anderen Pflegedienst betreuen lassen, weil es ihrer Ansicht nach in der Vergangenheit zu Pflegemängeln gekommen sei. Die Kundin kündigte fristlos, was der Pflegedienst nicht akzeptieren wollte. Er bestand auf der Einhaltung der 14-tägigen Kündigungsfrist, die seine allgemeinen Geschäftsbedingungen vorsahen und forderte Bezahlung für diesen Zeitraum. Als die Kundin sich weigerte, klagte der Pflegedienst und verlor vor dem Bundesgerichtshof.

In der Begründung der Bundesrichter heißt es, die von einem ambulanten Pflegedienst gestellte Geschäftsbedingung in einem Vertrag über ambulante pflegerische Leistungen, der Kunde könne den Pflegevertrag mit einer Frist von 14 Tagen ordentlich kündigen, benachteiligt den Pflegebedürftigen unangemessen und ist daher unwirksam gemäß § 307 BGB.

Bei dem Pflegevertrag handele es sich um einen Vertrag über „Dienste höherer Art“, vergleichbar zum Beispiel mit dem Verhältnis zu einem Arzt. Die Pflegeleistungen betreffen schließlich die Intimsphäre und den sehr persönlichen Bereich der Pflegebedürftigen. Bei solchen Vertragsverhältnissen muss ein sofortiges Kündigungsrecht möglich bleiben, urteilten die Richter. Denn sonst müsse der Pflegebedürftige sich während der Kündigungsfrist entweder von einem Pflegedienst betreuen lassen, zu dem er kein Vertrauen mehr habe oder aber einen zusätzlichen Pflegedienst bezahlen. Diese unangenehme Situation sei dem Betroffenen nicht zumutbar. Der Pflegedienst sei demgegenüber weniger schutzwürdig. Zumal er ohnehin flexibel sein müsse, wie zum Beispiel im Falle des Krankenhausaufenthaltes.