Hallo Rechtler,
ich hoffe über dieses Thema gibt es noch keinen Thread. Sollte aber auch zu spezifisch sein.
Zum Sachverhalt:
Die Mutter meiner Mutter ist verstorben. Aufgrund von sehr schlechten Verhältnissen gab es keinen bis sehr wenig Kontakt, wodurch keine Benachrichtigung von Nachbarn oder ähnlichem über den Todesfall möglich war. Vom Staat ist keine Benachrichtigung an uns eingegangen, aber trotzdem werden nun Schulden vom Pflegeheim an zwei von vier Kindern erhoben. Meine Mutter ist eine dieser vier Kindern. Den gesamten Fall zu beschreiben wäre zu viel, was ich aber sagen kann ist, dass wir vor Gericht gehen.
Zu meiner eigentlichen Frage komme ich nun:
Ist es möglich Schulden von "Erben" zu beanspruchen, ohne jemals über den Todesfall schriftlich benachrichtigt worden zu sein?
"Erben" in Anführungszeichen, da uns zudem vorgehalten wird, dass wir das Erbe in einer bestimmten Frist nicht abgetreten haben?!
Wie den ohne Benachrichtigung?
Anlass zu diesem Thread ist meine Verwirrung, dass man ohne Benachrichtigung erbe angetreten haben soll, weil man nicht abgelehnt hat. Verwirrung in diesem Kontext sollte verständlich sein. Wichtig zu erwähnen ist noch, dass wir nur vom Pflegeheim über schulden informiert wurden. Vom Staat kam nur eine Klage, weil wir den Betrag nicht bezahlen bzw. einspruch eingeworfen haben.
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Meine Mutter wird niemals dieses Geld bezahlen können, aufgrund der psychischen, wie physischen Erkrankungen, aufgrund dieser Mutter. Sie konnte aufgrund ihrer Vorgeschichte sogar ihren gesamten Namen ändern und hatte ihre Therapie erfolgreich beendet. (Attestiert, gesamtkosten für den Namensänderung 20€ zur Verdeutlichung)
Könnte man theoretisch einen Attest für solche Dinge ausschreiben? Werden wir zahlen müssen wird theraphie oder schlimmeres wieder aufgenommen werden müssen...
Danke im Vorraus!
Mit freundliche Grüßen
MrSchiller
Pflegeschulden ohne jegliche Benachrichtigung eines Todesfalls.
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitat:... was ich aber sagen kann ist, dass wir vor Gericht gehen.
Das kannst Du Dir sparen!
Zitat:Ist es möglich Schulden von "Erben" zu beanspruchen, ohne jemals über den Todesfall schriftlich benachrichtigt worden zu sein?
Ja, das ist so.
Zitat:"Erben" in Anführungszeichen, da uns zudem vorgehalten wird, dass wir das Erbe in einer bestimmten Frist nicht
abgetreten haben?!
Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge und man ist "automatisch" Erbe, wenn man die Erbschaft nicht form- und fristgerecht ausgeschlägt.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1944.html
Zitat:Wie den ohne Benachrichtigung?
Der Gesetzgeber sieht es nunmal so, dass der Bürger mündig ist und sich selbst informiert.
Zitat:Wichtig zu erwähnen ist noch, dass wir nur vom Pflegeheim über schulden informiert wurden. Vom Staat kam nur eine Klage, weil wir den Betrag nicht bezahlen bzw. einspruch eingeworfen haben.
Der Erbe "erbt" auch die Schulden.
Zitat:Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Das Erbe wurde angenommen. Daran gibt es nichts zu rütteln.
Es gibt Möglichkeiten, die Schulden auf den Nachlass zu begrenzen. Ihr solltet Euch sofort informieren. Ggf. ist es noch möglich, die Annahme der Erbschaft anzufechten oder Nachlassinsolvenz zu beantragen.
Zitat:Könnte man theoretisch einen Attest für solche Dinge ausschreiben?
Ein Attest befreit nicht von der Zahlung der Schulden.
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Okay danke. Hab das meiste schon befürchtet. Trotzdem blöd, das die erste Nachricht vom Todesfall überhaupt, die Schulden sind... Hätte gedacht das das anders geregelt ist.
-- Editiert von MrSchiller am 12.10.2017 22:33
-- Editiert von MrSchiller am 12.10.2017 22:33
Welche Zeitspanne war zwischen Kentnis des Todesfalles und Briefe von der Pflegeeinrichtung.?
Denn der Erbe muss wissen, dass er Erbe ist, bei Familie gilt ohne Testament die Erbreihenfolge, dies ist richtig.
Aber wenn ihr nichts vom Tod gewusst habt dann habt ihr 6 Wochen nach Kentnisnahme des Todes Zeit das Erbe auszuschlagen.
Problem wird wahrscheinlich sein, dies zu belegen.
Ich möchte auch nochmal klarstellen, dass ihr noch ausschlagen könnt, wenn ihr erst durch das Schreiben des Pflegheims wegen der Schulden vom Tod erfahren habt und ihr noch innerhalb der 6-Wochen-Frist seid.
Zitat:Wichtig zu erwähnen ist noch, dass wir nur vom Pflegeheim über schulden informiert wurden. Vom Staat kam nur eine Klage, weil wir den Betrag nicht bezahlen bzw. einspruch eingeworfen haben.
Ich bin davon ausgegangen, dass der Tod schon länger bekannt war.
Die Mutter ist letztes Jahr verstorben und die Rechnungen kamen erst vor wenigen Monaten.
Zitat:Die Mutter ist letztes Jahr verstorben und die Rechnungen kamen erst vor wenigen Monaten.
"Erst vor wenigen Monaten" - das glaub ich jetzt echt nicht
Dann ist es zu spät, dieFristen sind verstrichen und ihr habt das Erbe (mit den Schulden) angenommen.
Ja das große Problem dabei ist, dass der Tod erst durch die Rechnung offenbart wurde...
Das mag ja sein. Aber warum hat man dann nicht sofort nach Erhalt dieses Schreibens ausgeschlagen?
Weil die Begründung war, dass wir schon hätten ausschlagen müssen.
Zitat:Weil die Begründung war, dass wir schon hätten ausschlagen müssen.
Und das nimmt man einfach so hin, ohne sich weiter zu erkundigen, was man tun kann.
Wie gesagt wir sind vor Gericht. Unter anderem deswegen. :D
Aber okay. Das reicht mir um sicher zu sein, dass da was nicht stimmt.
Danke an alle.
Wäre schön, wenn Du berichten würdest, wie es vor Gericht ausgegangen ist.
Zitat:Weil die Begründung war, dass wir schon hätten ausschlagen müssen.
Die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen, nachdem man vom Tod erfahren hat. Andernfalls hat man das Erbe automatisch ausgeschlagen.
Das heißt aber nicht, dass Deine Mutter die Schulden der Oma aus ihrem Privatvermögen bezahlen muss.
Zitat:Wie gesagt wir sind vor Gericht.
Wer hat hier wen warum verklagt? Und wenn Ihr schon vor Gericht seid, dann habt Ihr doch sicher einen Anwalt. Was sagt der denn dazu?
Zitat:Unter anderem deswegen.
Wegen was denn noch?
Zitat:Aber okay. Das reicht mir um sicher zu sein, dass da was nicht stimmt.
Mag sein, aber was hilft Dir diese Erkenntnis?
ZitatDie Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen, nachdem man vom Tod erfahren hat. Andernfalls hat man das Erbe automatisch ausgeschlagen. :
Müsste es nicht heißen "angenommen"?
Zitat:Müsste es nicht heißen "angenommen"?
Ja, natürlich, danke für die Korrektur.
ZitatWegen was denn noch? :
@hh Wir wurden nur wegen den Rechnungsansprüchen verklagt. War eine falsche Wortwahl von mir, sorry. Und der Rest sollte sich
im folgenden klären.
Also kleines Status Update:
Unser Anwalt hat neue Dokumente ergattert, die bislang darstellen, dass viele der Rechnungsansprüche fehlerhaft sind oder vollkommen unzulässig. Unser Anwalt deutet daraufhin, dass die Rechnungen gefälscht sein könnten.
Außerdem gibt es Indizien dafür, dass doch ein Testament existieren könnte, da der Bruder meiner Mutter letztes Jahr eine Benachrichtigung darüber enrhalten hat. Was das für eine war kann ich gerade nicht sagen.
Soweit der aktuelle Stand.
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