Pflegeschulden ohne jegliche Benachrichtigung eines Todesfalls.

12. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
MrSchiller
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Pflegeschulden ohne jegliche Benachrichtigung eines Todesfalls.

Hallo Rechtler,

ich hoffe über dieses Thema gibt es noch keinen Thread. Sollte aber auch zu spezifisch sein.
Zum Sachverhalt:

Die Mutter meiner Mutter ist verstorben. Aufgrund von sehr schlechten Verhältnissen gab es keinen bis sehr wenig Kontakt, wodurch keine Benachrichtigung von Nachbarn oder ähnlichem über den Todesfall möglich war. Vom Staat ist keine Benachrichtigung an uns eingegangen, aber trotzdem werden nun Schulden vom Pflegeheim an zwei von vier Kindern erhoben. Meine Mutter ist eine dieser vier Kindern. Den gesamten Fall zu beschreiben wäre zu viel, was ich aber sagen kann ist, dass wir vor Gericht gehen.

Zu meiner eigentlichen Frage komme ich nun:
Ist es möglich Schulden von "Erben" zu beanspruchen, ohne jemals über den Todesfall schriftlich benachrichtigt worden zu sein?
"Erben" in Anführungszeichen, da uns zudem vorgehalten wird, dass wir das Erbe in einer bestimmten Frist nicht abgetreten haben?!

Wie den ohne Benachrichtigung?

Anlass zu diesem Thread ist meine Verwirrung, dass man ohne Benachrichtigung erbe angetreten haben soll, weil man nicht abgelehnt hat. Verwirrung in diesem Kontext sollte verständlich sein. Wichtig zu erwähnen ist noch, dass wir nur vom Pflegeheim über schulden informiert wurden. Vom Staat kam nur eine Klage, weil wir den Betrag nicht bezahlen bzw. einspruch eingeworfen haben.

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Meine Mutter wird niemals dieses Geld bezahlen können, aufgrund der psychischen, wie physischen Erkrankungen, aufgrund dieser Mutter. Sie konnte aufgrund ihrer Vorgeschichte sogar ihren gesamten Namen ändern und hatte ihre Therapie erfolgreich beendet. (Attestiert, gesamtkosten für den Namensänderung 20€ zur Verdeutlichung)

Könnte man theoretisch einen Attest für solche Dinge ausschreiben? Werden wir zahlen müssen wird theraphie oder schlimmeres wieder aufgenommen werden müssen...

Danke im Vorraus!

Mit freundliche Grüßen
MrSchiller

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16 Antworten
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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4508x hilfreich)

Zitat:
... was ich aber sagen kann ist, dass wir vor Gericht gehen.

Das kannst Du Dir sparen!
Zitat:
Ist es möglich Schulden von "Erben" zu beanspruchen, ohne jemals über den Todesfall schriftlich benachrichtigt worden zu sein?

Ja, das ist so.
Zitat:
"Erben" in Anführungszeichen, da uns zudem vorgehalten wird, dass wir das Erbe in einer bestimmten Frist nicht
abgetreten haben?!

Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge und man ist "automatisch" Erbe, wenn man die Erbschaft nicht form- und fristgerecht ausgeschlägt.

https://dejure.org/gesetze/BGB/1944.html
Zitat:
Wie den ohne Benachrichtigung?

Der Gesetzgeber sieht es nunmal so, dass der Bürger mündig ist und sich selbst informiert.
Zitat:
Wichtig zu erwähnen ist noch, dass wir nur vom Pflegeheim über schulden informiert wurden. Vom Staat kam nur eine Klage, weil wir den Betrag nicht bezahlen bzw. einspruch eingeworfen haben.

Der Erbe "erbt" auch die Schulden.
Zitat:
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Das Erbe wurde angenommen. Daran gibt es nichts zu rütteln.
Es gibt Möglichkeiten, die Schulden auf den Nachlass zu begrenzen. Ihr solltet Euch sofort informieren. Ggf. ist es noch möglich, die Annahme der Erbschaft anzufechten oder Nachlassinsolvenz zu beantragen.
Zitat:
Könnte man theoretisch einen Attest für solche Dinge ausschreiben?

Ein Attest befreit nicht von der Zahlung der Schulden.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MrSchiller
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Okay danke. Hab das meiste schon befürchtet. Trotzdem blöd, das die erste Nachricht vom Todesfall überhaupt, die Schulden sind... Hätte gedacht das das anders geregelt ist.

-- Editiert von MrSchiller am 12.10.2017 22:33

-- Editiert von MrSchiller am 12.10.2017 22:33

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Welche Zeitspanne war zwischen Kentnis des Todesfalles und Briefe von der Pflegeeinrichtung.?
Denn der Erbe muss wissen, dass er Erbe ist, bei Familie gilt ohne Testament die Erbreihenfolge, dies ist richtig.

Aber wenn ihr nichts vom Tod gewusst habt dann habt ihr 6 Wochen nach Kentnisnahme des Todes Zeit das Erbe auszuschlagen.
Problem wird wahrscheinlich sein, dies zu belegen.


1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4508x hilfreich)

Ich möchte auch nochmal klarstellen, dass ihr noch ausschlagen könnt, wenn ihr erst durch das Schreiben des Pflegheims wegen der Schulden vom Tod erfahren habt und ihr noch innerhalb der 6-Wochen-Frist seid.

Zitat:
Wichtig zu erwähnen ist noch, dass wir nur vom Pflegeheim über schulden informiert wurden. Vom Staat kam nur eine Klage, weil wir den Betrag nicht bezahlen bzw. einspruch eingeworfen haben.

Ich bin davon ausgegangen, dass der Tod schon länger bekannt war.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MrSchiller
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Mutter ist letztes Jahr verstorben und die Rechnungen kamen erst vor wenigen Monaten.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4508x hilfreich)

Zitat:
Die Mutter ist letztes Jahr verstorben und die Rechnungen kamen erst vor wenigen Monaten.

"Erst vor wenigen Monaten" - das glaub ich jetzt echt nicht :schock:

Dann ist es zu spät, dieFristen sind verstrichen und ihr habt das Erbe (mit den Schulden) angenommen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MrSchiller
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja das große Problem dabei ist, dass der Tod erst durch die Rechnung offenbart wurde...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1283 Beiträge, 216x hilfreich)

Das mag ja sein. Aber warum hat man dann nicht sofort nach Erhalt dieses Schreibens ausgeschlagen?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
MrSchiller
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Weil die Begründung war, dass wir schon hätten ausschlagen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4508x hilfreich)

Zitat:
Weil die Begründung war, dass wir schon hätten ausschlagen müssen.

Und das nimmt man einfach so hin, ohne sich weiter zu erkundigen, was man tun kann. :schock:

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MrSchiller
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Wie gesagt wir sind vor Gericht. Unter anderem deswegen. :D

Aber okay. Das reicht mir um sicher zu sein, dass da was nicht stimmt.

Danke an alle. :)

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4508x hilfreich)

Wäre schön, wenn Du berichten würdest, wie es vor Gericht ausgegangen ist. :)

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Weil die Begründung war, dass wir schon hätten ausschlagen müssen.


Die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen, nachdem man vom Tod erfahren hat. Andernfalls hat man das Erbe automatisch ausgeschlagen.

Das heißt aber nicht, dass Deine Mutter die Schulden der Oma aus ihrem Privatvermögen bezahlen muss.

Zitat:
Wie gesagt wir sind vor Gericht.


Wer hat hier wen warum verklagt? Und wenn Ihr schon vor Gericht seid, dann habt Ihr doch sicher einen Anwalt. Was sagt der denn dazu?

Zitat:
Unter anderem deswegen.


Wegen was denn noch?

Zitat:
Aber okay. Das reicht mir um sicher zu sein, dass da was nicht stimmt.


Mag sein, aber was hilft Dir diese Erkenntnis?

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen, nachdem man vom Tod erfahren hat. Andernfalls hat man das Erbe automatisch ausgeschlagen.


Müsste es nicht heißen "angenommen"?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Müsste es nicht heißen "angenommen"?


Ja, natürlich, danke für die Korrektur.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
MrSchiller
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wegen was denn noch?

@hh Wir wurden nur wegen den Rechnungsansprüchen verklagt. War eine falsche Wortwahl von mir, sorry. Und der Rest sollte sich
im folgenden klären.

Also kleines Status Update:
Unser Anwalt hat neue Dokumente ergattert, die bislang darstellen, dass viele der Rechnungsansprüche fehlerhaft sind oder vollkommen unzulässig. Unser Anwalt deutet daraufhin, dass die Rechnungen gefälscht sein könnten.

Außerdem gibt es Indizien dafür, dass doch ein Testament existieren könnte, da der Bruder meiner Mutter letztes Jahr eine Benachrichtigung darüber enrhalten hat. Was das für eine war kann ich gerade nicht sagen.

Soweit der aktuelle Stand.

2x Hilfreiche Antwort

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