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Pflegende Angehörige können bei Unfall Versicherungsschutz haben

AFP VOM 8.10.2010 | Nachrichten - Vor Gericht | 1419 Aufrufe
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Gericht: Unglück bei Urlaubs-Rückkehr ist Wegeunfall

Für pflegende Angehörige kann bei der Begleitung ihrer pflegebedürftigen Eltern auf deren Urlaubs-Rückreise Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gab nach eigenen Angaben vom Freitag einer Klägerin aus Wuppertal Recht, die bei der Begleitung ihrer pflegebedürftigen Eltern nach dem Rückflug von einem Spanien-Urlaub noch auf dem Flughafen gestürzt war und sich einen komplizierten Beinbruch zugezogen hatte. (Az. L 4 U 57/09)

Die Essener Richter sahen darin einen Wegeunfall der als Pflegeperson anerkannten Klägerin, der damit Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung zustehe. Die Begleitung der Eltern auf dem Weg von der Zweitwohnung in Spanien zur Erstwohnung in Deutschland habe zwar nicht mehr zur versicherten Pflegetätigkeit gehört. Die Klägerin habe sich aber zur Unfallzeit auf dem Nachhauseweg vom Ort der versicherten Tätigkeit zu ihrer Wohnung befunden, den der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung mit umfasse.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig: Der Senat ließ die Revision zu, weil es bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung zum Unfallversicherungsschutz bei Wegeunfällen nach einer versicherten, nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit gibt.

8. Oktober 2010 - 13.18 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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