Pflegegeld zurück zahlen

26. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Motte73
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflegegeld zurück zahlen

Hallo zusammen
ich habe mal eine Frage .
Muss ein leiblicher Vater (der erst später zum vorschein kam ) das Pflegegeld seines Sohnes (der in einer Pflegefamilie wohnt) das Pflegegeld am Jugendamt zurück zahlen ??:
Danke im vorraus für eure Antworten

-- Editier von Motte73 am 26.06.2017 11:26

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Ihm war die Vaterschaft bekannt?

Er hat eine Post-Adresse hinterlassen?

Wurde als Vater "unbekannt" angegeben ?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Motte73
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo...
Vater unbekannt wurde eingetragen. ..Später sagte die Mutter wer der Vater ist...Es wurde ein inoffiziellen Vaterschaftstest gemacht.Mutter sagte beim JA das der Vater bekannt ist.Kontakt zwischen Vater und Kind wurde später hergestellt (ohne Wissen des JA) und er zahlt ihr Taschengeld (50€) .Tochter wird jetzt 18...Kann das JA das Geld vom leiblichen Vater nachträglich zurück verlangen ??

0x Hilfreiche Antwort



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