Pflegeeltern aufgepasst!!!!

10. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.02.2022 21:14:59
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 59x hilfreich)
Pflegeeltern aufgepasst!!!!

Wir sind seit einem Jahr Pflegeeltern unseres Enkels. Am Samstag brachten die Eltern den Kleinen aber nicht zurück und wir informierten die Polizei. Die konnte nicht machen, da wir nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht hätten. Am Montag sind wir sofort zum Jugendamt und jetzt kommts: Sie können nichts machen, weil das AB-Recht die Eltern haben.
Danach ließ uns das Jugendamt mit der Information,das der Kleine bis zur nächsten Verhandlung bei den Eltern bliebe, überascht dasitzen.
Ein Anruf bei der Familienrichterin klährte dann, das diese nichts weiß und man sich über sie hinweggesetzt hatte.
Vor einem halben Jahr bettelte man noch darum, das wir das Kind aufnehmen damit es nicht in eine andere Familie kommt.
Ständiger Geldmangel und weil die Arge wohl dahinter kam, das die Eltern Leistungen erschlichen hatten, führte die Eltern dazu, so zu reagieren. Die Kindesmutter teilte uns schon vor Wochen mit, das ihr Anwalt ihnen geraten hätte, so zu handeln um ein Neues Verfahren zu provozieren..
Wir wurden somit vom Jugendamt nicht richtig aufgeklährt, das wir eigentlich garkeine Rechte haben, um den Kleinen vor sowas zu schützen. Nur die Mitarbeiterin, die für das Geistige und Seeliche wohl des Kindes eingesetzt war, sprach sich dafür aus, den Kleinen bei uns zu lassen, aber sie hatte die Vorgesetzte gegen sich. Auch wurde sie nicht über alles von ihren Kollegen informiert.
Das man vom Jugendamt dermaßen vor den Kopf gestoßen wird, daran hätten wir nicht gedacht.
Unsere Stellungnahme über das Verhalten der Eltern, deren Vortschritte im Umgang mit dem Kind, und die Entwicklung des Kindes will so von deren Anwalt verhindert werden.
Die Richterin sagte aber in dem Telefonat, das wir auf jeden Fall zum Termin geladen sind, da ändere auch der Wunsch eines Anwalts nicht drann. Und das wir trotzdem die Pflegeeltern bleiben.

Gibt es hier jemand, der auch solche Erfahrungen gemacht hat, besonders mit dem Jugendamt ?
Wir überlegen jetzt, einen Anwalt einzuschalten, weil wir hier Monate ans Haus gebunden waren, weil man unsere Hilfe so dringend brauchen, aber dann so übers Kreuz gelegt wurden.Beim Jugendamt wird geschwiegen und wir haben somit keine Ahnung, was da noch kommt. Wir fühlen uns sowas von verarscht. Sorry.

Welcher Fachanwalt käme dafür in Frage , wenns dann auch noch um Schadensersatz ginge ?
Ich finde, man solle solche Behörden wegen sowas nicht einfach davonkommen lassen.

Gruß,
Bömmel

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13 Antworten
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#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
das Problem bei der Sache wird sein, dass es keine richterliche Entscheidung zum Entzugs des Sorgerechts oder Teilen davon gibt (§1666 BGB ) sondern die Unterbringung bei Pflegeeltern auf einer Vereinbarung der Eltern mit dem JA beruht. Diese Vereinbarung können die Eltern aber widerrufen. Das JA wäre angehalten zu überprüfen ob weiterhin eine Kindeswohlgefährdung (denn dies müssen sie ja einmal angenommen haben) vorliegt, wenn dies so sein sollte liegen die weiteren Maßnahmen beim JA.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
guest-12314.02.2022 21:14:59
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 59x hilfreich)

Die Vereibarung wurde von der Richterin mit dem Jugendamt, den Eltern und uns unterschrieben.
Wir wissen mittlerweile, das das AB-Recht beim Jugendamt liegt, aber dieses sagt uns, die Eltern hätten es.
Meiner Meinung nach wird hier die Hilfsbereitschaft von Pflegeeltern mit Füßen getreten


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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
gibt es einen richterlichen Beschluss zum Entzuge des ABR?
Wenn das JA tatsächlich das ABR haben sollte (ich frage mich warum sie das anders sehen) bestimmen sie nun einmal wo das Kind sich aufhält. Pflegeeltern sind dann meist die Dummen, wenn das JA es für richtig hält, die Kinder wieder in die elterliche Familie zurück zu führen. Aber letztendlich sieht die Rechtslage es so vor.
Gruß
Andreas

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12314.02.2022 21:14:59
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 59x hilfreich)

Wir hatten die Mitarbeiter des Ja gefragt, wer das AB Recht hat und sie sagten,die Eltern.
Telefonat mit der Richterin und sie sagt, das JA hat es.
Es wurde bei der letzten Anhörung nur beschlossen, das der Kleine bis zur nächsten Anhöhrung bei den Pflegeeltern bleibt, das die Leiblichen Eltern ein Erziehungsgutachten und ein Psyschologischen Gutachten zu machen hätten.

Hier wurde schon mehrfach vom Anwalt der Eltern versucht, so ein Gutachten abzuwehren und er riet ihnen schon Wochen vorher dazu, den Kleinen auch ohne JA einfach nicht zurückzubringen, so die Aussage der Mutter uns gegenüber.
Bei dem Telefonat erklährte mir die Richterin, das wir auf jeden Fall weiterhin die Pflegeeltern sind und das wir trotz dieser Aktion zum Termin geladen sind.

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#5
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

quote:
Wir hatten die Mitarbeiter des Ja gefragt, wer das AB Recht hat und sie sagten,die Eltern.
Telefonat mit der Richterin und sie sagt, das JA hat es.
Ist es normal, das es über so etwas wichtiges nichts schriftliches gibt und man es nur mündlich erfährt?

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12314.02.2022 21:14:59
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 59x hilfreich)

Schriftlich haben wir nur vom Gericht die Vereinbarung. Vom ABR hörten wir leider jetzt erst. Auch haben wir erst 3 monate nachdem der Kleine bei uns einzog vom Jugendamt schriftlich bekommen das wir nun Offiziell Pflegeeltern währen.
Merkwürdig finden wir aber auch, das die Mitarbeiterin vom JA, die für das Geistige und Seelige Wohl des Kindes zuständig war und die sich auch regelmäßig hier aufhielt, Mundtot gemacht wird von ihren Kollegen und der Vorgesetzten. Sie wurde nicht ausreichend informiert, bekam einzelne Korespondens garnicht erst zu sehen und wird in der Verhandlung garnicht anwesend sein.
Dabei hätte sie doch eher ihre Einstellung zum Zustand geben können. Sie kam sich auch sehr überumpelt vor.
Wie dem auch sei. Wir überlegen, einen Anwalt hinzuzuziehen, da wir anscheinend auf der Verhandlung alleine da stehen werden wenn das JA plötzlich anscheinend um Kosten zu sparen, die Seiten wechselt. Es traut sich plötzlich niemand von denen, hier auch nur mal anzurufen.

Die Frage lautet daher. Kommt da das Fachgebiet Familienrecht noch in Frage, wenn wir beabsichtigen, das JA notfalls auf Schadensersatz zu verklagen?
Oder aber das wir zumindest bei der Verhandlung nicht alleine da stehen?

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Bis zum Verwandschaftsgrad 3 bedarf es keiner gerichtlichen Entscheidung über das ABR. Es sei denn, es ist streitig.

Pflegeeltern, das ist eine ganz andere Baustelle. Das können auch Fremde sein, meist geht es darum, dass dann auch das Pflegegeld bezahlt wird.

Also, das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

quote:
Vom ABR hörten wir leider jetzt erst.
Da kann das JA nichts dafür, das ihr als Pflegeeltern dies nicht wusstet oder informiert habt.

quote:
das JA notfalls auf Schadensersatz zu verklagen
Welcher Schaden?



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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Pflegeltern, das ist im SGB VIII geregelt. Vielleicht da mal nachschauen. Wenn es nahe Verwandte sind, dann wird diese Form der Pflegschaft nur eingerichtet, um den "Pflegeltern" auch die Finanzierung durch die öffentliche Hand zukommen zu lassen. Je nach Land/Ort etwa 500 bis 700 € im Monat. Das ist für mich völlig in Ordnung. Ist eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit. Ist aber immer auch (oder sollte) auf zeitliche Begrenzung ausgerichtet sein. Weil ja letztlich die Eltern gem. Art. 6 GG vorrangig das Recht der "Aufzucht der Brut" haben.

Etwas völlig anderes ist das Sorgerecht bzw. das ABR als Teil des Sorgerechts. Dies ist der zivilrechtliche Teil der Angelegenheit. Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, und die Sorgeberechtigten nicht einverstanden sind mit der auswärtigen Unterbringung, dann ist eine gerichtliche Entscheidung erforderlich (§ 1666 BGB ). Diese Entscheidung ist hier offensichtlich nicht gefallen, weil sich plötzlich alle einig waren, dass das Kind bei den Großeltern lebt.

Jetzt ist die Einigkeit nicht mehr da. Wenn die Großeltern meinen, dass das Kindeswohl bei den Eltern gefährdet ist, dann müssen sie eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen. Aber das hat mit dem Status "Pflegeeltern" nichts zu tun. Der kann lediglich eine Folge dessen sein, wo das Kind in Zukunft lebt.

wirdwerden

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#10
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
das ist genau das Problem, das ich weiter oben beschrieb.
Leider beschreitet das JA bzw. die zuständigen Sachbearbeiter oft den bequemeren Weg einer Vereinbarung mit den Eltern, die Anrufung des FamG und Erwirkung eines Beschlusses nach 1666 BGB kostet eben Zeit und Mühe. Wenn diese Vereinbarung von den Eltern aufgekündigt wird ist amn wieder bei Null.
Gruß
Andreas

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#11
 Von 
guest-12314.02.2022 21:14:59
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 59x hilfreich)

Naja, bei Null eher nicht. HEUTE HABEN WIR Eilpost bekommen das der Termin stattfindet und den Eltern angeraten wird, die Gutachten bis dahin angeleiert zu haben. Denn die Gutachter beider Elternteile, 2 Mitarbeiter des JA und der Anwalt der Eltern sind weiter geladen.
Wir werden an dem Termin weiter bei unseren Beschreibungen und Aufzeichnungen bleiben und wenn das Gericht der Meinung ist, das diese Aktion in Ordnung geht, dann haben wir unsere Pflicht getan.
Wenn Drogen u. Alkohol im Spiel waren und die Eltern diese Aktion mit Absicht erst in dem Moment gestartet haben, als sie von der Arge die Gelder gekürzt haben, fällt es mir schwer, an eine bessere Situation zu glauben. Aber das entscheiden nicht wir.
Aber eins weiß ich, das wir als Pflegeeltern nach diesen Erfahrungen nicht mehr zur verfügung stehen werden. Denn so kann man mit dem Vertrauen zum JA auf die Nase fallen.
Ich hoffe für das Kind nur nicht, das es diese Erfahrung nicht nochmal machen muss.

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Es geht in dem Verfahren nur ums Kindeswohl. Wer das ABR bekommt. Und erst dann, wenn das den Eltern entzogen wird, ist Platz für die Überlegung, wohin mit dem Kind. Der Status "Pflegeeltern" hat damit gar nichts zu tun.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
meine Frau und ich hatten einige Zeit intensiven persönlichen Kontakt zu einem Pflegekinderdienstleiter und späterem JA-Leiter. Dieser ärgerte sich immer wieder über solche wie hier beschriebenen Vorgänge. Wir hatten derzeit überlegt mehrere Pflegekinder aufzunehmen und wurden von unserem Bekannten dahingehend vergattert immer darauf zu bestehen, dass der zuständige JA-Mitarbeiter einen entsprechenden Gerichtsbeschluss erwirkt und nicht mit derartig unsicheren Vereinbarungen arbeitet. Das ist weder gut für die Kinder (wie müssen die sich fühlen wenn sie immer hin- und hergezerrt werden), noch für die Pflegeeltern.
Gruß
Andreas

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