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Pflege durch nahe Angehörige

Von Rechtsanwalt Dr. Patrick J.M. Junge-Ilges
31.10.2011 | Ratgeber - Haftpflicht, Schadensersatz | 461 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Pflege, Behandlungsfehler, Pflegeaufwand, Pflegeleistungen, Stundensatz, Angehörige

Frage:
Nach einem ärztlichen Behandlungsfehler ist mein Vater auf Hilfe beim Anziehen, Essen zubereiten, etc. angewiesen. Der Pflegeaufwand, den ich übernommen habe, beträgt täglich ca. drei Stunden. Ist dieser Aufwand zu ersetzen oder müssen wir eine professionelle Pflegekraft anstellen?

Antwort:
Ihr Pflegeaufwand ist Ihnen zu ersetzen. Dem steht nicht entgegen, dass die Pflegeleistungen nicht von einer professionellen Pflegekraft erbracht werden. Erfolgt die Pflege in der Familie kostenlos, kommt dies dem Schädiger nicht zugute. Die von dem nahen Angehörigen des Geschädigten erbrachte zusätzliche Mühe ist vom Schädiger angemessen auszugleichen.
Der anzusetzende Stundensatz richtet sich nach Art und Umfang des Pflegeaufwandes.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Patrick J.M. Junge-Ilges
Erfurt

Schadensersatzrecht, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht
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Für Tätigkeiten, die eine Hauswirtschafterin erbringen kann, ist von einem Stundensatz von ca. 6,00 € bis 8,00 € auszugehen. Bei intensiver Pflege kommt ein Stundensatz von ca. 9,00 € bis 12,00 € in Betracht, wobei es insoweit regionale Unterschiede gibt.

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