Pferderecht/Vertragsrecht/fristlose Kündigung

12. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
amigo2222
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Pferderecht/Vertragsrecht/fristlose Kündigung

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Hallo wer kennt sich im Pferde/Vertrags u.oder auch Strafrecht aus?
Es geht um einen Fall in dem ein Einsteller fistlos gekündigt hat, Grund: der Stallbesitzer hat verschimmelte Heulage Silage gefüttert, trotz mehrfachen ermahnens zeigte der Betreiber keine Einsicht sondern stellte fest "der Einsteller habe keinerlei Mitspracherecht und er füttere was immer er wolle".

Das Pferd magerte innerhalb von nur 2 monaten ab und zeige im 3. Monat starke Wesensveränderungen, ein Reiten war z.B. nicht mehr möglich u.ä.

Jetzt sollte man vielleicht noch bedenken das dieser Betrieb das selbe "Spiel" schon eine ganze Zeit treibt.

Er wirbt mit Anzeigen in denen z.B. steht "Reitlehrer, Reitunterricht" "Dressur und Springplatz, bestes Futter, liebevolle und Fachkundige Betreuung.......u.ä."

Von all dem entspricht aber nichts auch nur annähernd der Wahrheit!

Das kein Reitleher existiert, darauf kommt man erst später.
Dressurplatz und Co wird entschuldigt "ist gerade im Bau"
wenn man nach Terminabsprache kommt, findet man gutes Heu vor, und man erzahlt das der Senior "Pferdwirt" ist (später kommt es raus das auch das eine Lüge ist).
Stellt man ein ist ein paar Wochen alles soweit unauffällig, dann kommt plötzlich ein Vertrag den man sofort und unverzüglich unterzeichnen muss, da der Stallbesitzer sonst Strafe beim Landratsamt bezahlen muss!
Mit Druck wird nicht gespart, zieht das nicht kommt "ich treibe Eure Pferde auf die Strasse, egal was denen passiert, wenn nicht sofort unterschrieben wird!"
Einen normalen Einstellvertrag (Standard) wird nicht akzeptiert, nein genau diesen muss man unterschreiben, weil das Vorschrift ist "?"

Unterschreibt der verdonnerte Einsteller und nimmt die Kopie mit nach Hause, wird ihm noch mehr Angst, Grund:

Der Stallbeitzer nebst seinen Leuten sind von jeder Haftung freigestellt!

Der Einsteller hat unverzüglich eine Brandschutzversicherung für sein Pferd ab zu schliessen (richtig gelesen!)

Auch hat der Einsteller sofort für den Stallbetreiber und seine Leute eine Tierhüterhaftpflicht ab zu schliessen, auch richtig gelesen!!!

Der Stallbesitzer nimmt sich das Recht raus, das Pferd jederzeit nach nicht zahlen einer Mon.gebühr als Pfand zu nehmen und nach weiteren 14 Tagen ohne jeden Beschluss zu veräussern....!

Das nur in aller Kürze!

Jetzt nach dem der Pferdebesitzer/Einsteller unterschrieben hat, bekommt hasr Pferd kein Heu mehr sondern verdorbene, verschimmelte Silage!
Wagt der Einsteller was zu sagen bekommt er Ärger, ihm wird verdeutlicht das er keinerlei Rechte habe und man füttre was man wolle, ob es dem Einsteller passt oder nicht...!
Von da ab beginnt Mobbing und Schikanen!

Die eingestellten Pferde werden schlecht gefüttert und betreut/untergebracht (dreckig) es kommt laufend zu Streit!

Seit langen geht es so zu und die Masche ist immer die Selbe, erst locken dann ein derartiger Vertrag, dann ist es aus mit nett und freundlich!
Pferde erkranken.
Mindert ein Einsteller die Miete wird er erpresst und die Pferde werden unter Pfandrecht genommen.
Rechnungen die dann verschickt werden stimmen nachweislich nicht, doch die Leute werden erpresst zu zahlen, sonst sind die Pferde weg.

Kündigt ein Einsteller fristlos, bekommt er nach einigen Wochen eine Rechnung präsentiert 3 Mon. sind zu zahlen (Kündigungsrecht 3 mon.).

Jetzt steht die grosse Frage im Raum, was tun gegen sowas?

Laufen werden gutgläugige Einsteller erpresst, die Anzeigen sind in Abständen drin, da keiner lange bleibt.

Was wenn ein Einsteller Zeugen hat (auch aus dem med. Bereich) wie sein Pferd aussah als er es einstellte und wie es bei Abholung aus dem Stall aussah, was wenn eine Bildreihe beseht in der der Einsteller jeden verschimmelten Ballen fotoraphierte?

Die Frage lautet, ist der Einsteller berechtigt fristlos zu kündigen?

Macht sich der Stallbesitzer mit derartigen Machenschaften strafbar?
Arglistige Täuschung, vorsätzlicher Betrug?
Nötigung? Erpressung?
Tierquälerei?
Die Haltung dort wurde von sehr mutigen in Bildern festgehalten.

Bitte um Meinungen zum Thema!
Herzlichen Dank, ein sehr nachdenklicher Leser!
amigo2222



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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
genau diesen muss man unterschreiben, weil das Vorschrift ist "?"


Niemand "muss" unterschreiben!

quote:
Der Stallbeitzer nebst seinen Leuten sind von jeder Haftung freigestellt!


Diese Klausel wäre in der Form unwirksam.

quote:
Der Einsteller hat unverzüglich eine Brandschutzversicherung für sein Pferd ab zu schliessen (richtig gelesen!)

Auch hat der Einsteller sofort für den Stallbetreiber und seine Leute eine Tierhüterhaftpflicht ab zu schliessen, auch richtig gelesen!!!


Haftpflichtvers. können verlangt werden.

quote:
Kündigt ein Einsteller fristlos, bekommt er nach einigen Wochen eine Rechnung präsentiert 3 Mon. sind zu zahlen (Kündigungsrecht 3 mon.).


Liegt ein Grund für eine fristlose Kündigung vor, dann muss man nicht noch für 3 Monate zahlen. Liegt hingegen kein Grund vor, dann muss man sich an den Vertrag halten.

quote:
Arglistige Täuschung, vorsätzlicher Betrug?
Nötigung? Erpressung?


Dafür ist "Vorsatz" erforderlich. Ob dies dem Stallbetreiber nachgewiesen werden kann, lässt sich von hier nicht beurteilen.

quote:
Tierquälerei?
Die Haltung dort wurde von sehr mutigen in Bildern festgehalten.


Hier sollten Sie ggfs. den örtlichen Tierschutz befragen.

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-- Editiert hamburger-1910 am 12.06.2012 14:46

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amigo2222
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke mal!

Ja, eine Tierhaftpflicht ist klar, sie beinhaltet ja, das wenn das Tier etwas anstellt (Schaden) die Versicherung zu zahlen hat, die ist in jedem Fall und immer vom Tierbesitzer abzuschliessen und zu bezahlen!

Hier geht es aber um eine Tier-hüter-versicherung, diese muss der Hüter sprich der Stallbetreiber/Hüter abschliessen, nicht der Tierbesitzer, da es um das Hüterisiko geht!



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ich würde sagen, wenn die Tiere als Pfand festgehalten werden, dürfte es doch sicher reichen die Polizei zu rufen und die Herausgabe der Tiere mit deren Hilfe zu erwirken.

Ihr solltet alle Beweise sammeln die ihr kriegen könnt, fristlos kündigen, die Tiere dort sofort wegholen und dann abwarten, ob der Eigentümer der Anlage es wirklich auf eine Klage ankommen läßt. Wenn ja, dann legt die Beweise vor, sammelt möglichst viele Zeugen/Geschädigte und macht ihn waidgerecht fertig - am Besten mit Einschaltung der Medien, damit alle vor ihm gewarnt sind.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Ich würde sagen, wenn die Tiere als Pfand festgehalten werden, dürfte es doch sicher reichen die Polizei zu rufen und die Herausgabe der Tiere mit deren Hilfe zu erwirken.


Die Polizei mischt sich nicht in zivilrechtl. Angelegenheiten ein.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 250x hilfreich)

quote:
Hallo wer kennt sich im Pferde/Vertrags u.oder auch Strafrecht aus?
Es geht um einen Fall in dem ein Einsteller fistlos gekündigt hat, Grund: der Stallbesitzer hat verschimmelte Heulage Silage gefüttert, trotz mehrfachen ermahnens zeigte der Betreiber keine Einsicht sondern stellte fest "der Einsteller habe keinerlei Mitspracherecht und er füttere was immer er wolle".

Er muß sich an die vertraglich zugesicherte Fütterung halten.
Schimmeliges Futter darf keinesfalls verfüttert werden, nach Mahnung ist da eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.
quote:


Das Pferd magerte innerhalb von nur 2 monaten ab und zeige im 3. Monat starke Wesensveränderungen, ein Reiten war z.B. nicht mehr möglich u.ä.

Da stimmt dann aber noch viel mehr nicht, als nur die Fütterung.
quote:

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Er wirbt mit Anzeigen in denen z.B. steht "Reitlehrer, Reitunterricht" "Dressur und Springplatz, bestes Futter, liebevolle und Fachkundige Betreuung.......u.ä."

Herrlich, aufbewahren!
quote:


Das kein Reitleher existiert, darauf kommt man erst später.
Dressurplatz und Co wird entschuldigt "ist gerade im Bau"

Das ist Grund für eine Minderung der Einstellkosten, sofern im Vertrag garantiert.
quote:

w
Stellt man ein ist ein paar Wochen alles soweit unauffällig, dann kommt plötzlich ein Vertrag den man sofort und unverzüglich unterzeichnen muss, da der Stallbesitzer sonst Strafe beim Landratsamt bezahlen muss!
Mit Druck wird nicht gespart, zieht das nicht kommt "ich treibe Eure Pferde auf die Strasse, egal was denen passiert, wenn nicht sofort unterschrieben wird!"
Einen normalen Einstellvertrag (Standard) wird nicht akzeptiert, nein genau diesen muss man unterschreiben, weil das Vorschrift ist "?"

Nun, das muß niemand unterschreiben. Pferd einpacken und gehen.
quote:



Der Stallbeitzer nebst seinen Leuten sind von jeder Haftung freigestellt!

Der Einsteller hat unverzüglich eine Brandschutzversicherung für sein Pferd ab zu schliessen (richtig gelesen!)

Auch hat der Einsteller sofort für den Stallbetreiber und seine Leute eine Tierhüterhaftpflicht ab zu schliessen, auch richtig gelesen!!!

Alles so nicht haltbar.
quote:


Der Stallbesitzer nimmt sich das Recht raus, das Pferd jederzeit nach nicht zahlen einer Mon.gebühr als Pfand zu nehmen und nach weiteren 14 Tagen ohne jeden Beschluss zu veräussern....!

Das darf er auch nur mit Gerichtsvollzieher
quote:



Wagt der Einsteller was zu sagen bekommt er Ärger, ihm wird verdeutlicht das er keinerlei Rechte habe und man füttre was man wolle, ob es dem Einsteller passt oder nicht...!
Von da ab beginnt Mobbing und Schikanen!

Die eingestellten Pferde werden schlecht gefüttert und betreut/untergebracht (dreckig) es kommt laufend zu Streit!

Seit langen geht es so zu und die Masche ist immer die Selbe, erst locken dann ein derartiger Vertrag, dann ist es aus mit nett und freundlich!
Pferde erkranken.
Mindert ein Einsteller die Miete wird er erpresst und die Pferde werden unter Pfandrecht genommen.
Rechnungen die dann verschickt werden stimmen nachweislich nicht, doch die Leute werden erpresst zu zahlen, sonst sind die Pferde weg.

Zum Ausreiten den Hof verlassen und nicht mehr wieder kommen.
quote:

Kündigt ein Einsteller fristlos, bekommt er nach einigen Wochen eine Rechnung präsentiert 3 Mon. sind zu zahlen (Kündigungsrecht 3 mon.).

Dann soll er doch einen Mahnbescheid schicken. Dem widerspricht man und auf gehts zur Verhandlung.
quote:


Jetzt steht die grosse Frage im Raum, was tun gegen sowas?

Laufen werden gutgläugige Einsteller erpresst, die Anzeigen sind in Abständen drin, da keiner lange bleibt.

Was wenn ein Einsteller Zeugen hat (auch aus dem med. Bereich) wie sein Pferd aussah als er es einstellte und wie es bei Abholung aus dem Stall aussah, was wenn eine Bildreihe beseht in der der Einsteller jeden verschimmelten Ballen fotoraphierte?


Wenn der Tierarzt attestiert, dass es an der Fütterung und Haltung lag, dann sehe ich gute Chancen die Tierarztkosten erstattet zu bekommen
quote:

Die Frage lautet, ist der Einsteller berechtigt fristlos zu kündigen?

quote:

Macht sich der Stallbesitzer mit derartigen Machenschaften strafbar?

Nö.
quote:

Arglistige Täuschung, vorsätzlicher Betrug?
Nötigung? Erpressung?
Tierquälerei?
Die Haltung dort wurde von sehr mutigen in Bildern festgehalten.

Gut, mit diesen Bildern könnt ihr vor Gericht beweisen, dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt war.

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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
quote:
Ich würde sagen, wenn die Tiere als Pfand festgehalten werden, dürfte es doch sicher reichen die Polizei zu rufen und die Herausgabe der Tiere mit deren Hilfe zu erwirken.


Die Polizei mischt sich nicht in zivilrechtl. Angelegenheiten ein.


M.E. reden wir in diesem Fall von Diebstahl. Wer kümmert sich sonst darum, wenn nicht die Polizei?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
M.E. reden wir in diesem Fall von Diebstahl. Wer kümmert sich sonst darum, wenn nicht die Polizei?


Diebstahl ist abwegig!

Schon mal was von "Vermieterpfandrecht" gehört?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ja hab ich, ich hab aber auch das hier gelesen:

quote:
Da es sich bei einem Pferde-Einstellvertrag um einen sogenannten Verwahrvertrag handelt und NICHT um einen Mietvertrag im klassischen Sinn, hat der Stallbetreiber nicht das Recht, ein Vermieterpfandrecht auszusprechen.

Er hat lediglich ein sogenanntes Zurückbehaltungsrecht z.B. an den Gegenständen des Schuldners, wozu nat. auch das Pferd zählt. Diese müssen ausgelöst werden. Dieses Zurückbehaltungsrecht greift bereits beim Schulden der ersten "Miete" (persönliche Anmerkung: allerdings sicher im Rahmen der Angemessenheit, also wenn ein Sattel da ist, der die Kosten deckt, dann muß man sich erst am Sattel vergreifen(?!)).

Freihändig verwerten (also zum Schlachter, oder verkaufen) darf der Stallbetreiber nicht, ohne sich damit eines Rechtsvergehens schuldig zu machen, nur zurückbehalten!

Außnahme: Im Einstellvertrag wurde eine freihändige Verwertung vereinbart und vo beiden Parteien unterschrieben (Vertragsfreiheit!)

Das zurückbehaltene Pferd muß übrigens vom Stallbetreiber nach allen Regeln der Sorgfalt versorgt, bewegt und auch medizinisch versorgt werden.


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 250x hilfreich)

"Zurückbehaltungsrecht" lol und dann kommt die Beschreibung des Vermieterpfandrechts.

Der Vermieter kann Dinge und Pferde auch nicht einfach so veräußern.
Es bedarf immer eines Gerichtsverfahrens.
Stell Dir vor, der verkauft ein 20.000 € Pferd/Gegenstand für 500€ um 500€ Miete einzutreiben.

Das darf er nicht, das muß alles Hand und Fuß haben.

Bei einer Mietminderung hat ein Vermieter kein Pfandrecht.
Es muß ihm tatsächlich Geld geschuldet werden, hier sind Zahlungen strittig.

Es dürfte sich hier eher um eine Unterschlagung handeln, da könnte man dann durchaus die Polizei einschalten.

Ich würde einfach kommentarlos zu einem Ausritt verschwinden und nicht mehr auftauchen.
Fristlose Kündigung läge eine Stunde später im Kasten.

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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

quote:
Es dürfte sich hier eher um eine Unterschlagung handeln, da könnte man dann durchaus die Polizei einschalten.

Bringt einem aber nicht das Pferd wieder. Denn das holt die Polizei nicht dort heraus, es fehlt die Rechtsgrundlage.
(Wobei auf dem Lande der Polizist sowas auch mal 'auf dem kleinen Dienstweg' regeln kann - abseits der Rechtslage, durchaus nicht unüblich)

Strafanzeige könnte man erstatten. Dann geht es vor Gericht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Das Problem ist doch, dass ich als Pferdebesitzer bei diesen Bedingungen, wenn die Pferde schon unter "normalen Umständen" so schlecht gehalten werden, dann bei einer "Zurückbehaltung" für das Tier ernsthaft Gefahr in Verzug sehen würde, nämlich, dass das Tier, das der Mann ja dem Zugriff des Eigentümers entzogen hat, dann gar nicht mehr richtig ernährt wird und evtl. sterben könnte. Wäre das nicht eine Möglichkeit, in so einem Fall eine einstweilige Verfügung zu erwirken und das Tier herausgeben zu lassen? Außerdem sollte man vielleicht den Amtstierarzt einschalten.

Wie auch immer: Ich würde dem Lump so richtig Ärger machen, und zwar mit möglichst viel Öffentlichkeit. Dem muß einfach mal das Handwerk gelegt werden. Vielleicht reicht ja auch schon die Androhung, um ihn zahm zu machen?

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

quote:
Das Problem ist doch, dass ich als Pferdebesitzer bei diesen Bedingungen, wenn die Pferde schon unter "normalen Umständen" so schlecht gehalten werden, dann bei einer "Zurückbehaltung" für das Tier ernsthaft Gefahr in Verzug sehen würde,

Die Ansicht des Pferdebesitzers ist dabei unerheblich, die objektive Ansicht der Polizisten zählt.
Wobei der Pferdebesitzer natürlich versuchen kann die Polizisten mit stichhaltigen Argumenten zu überzeugen ...





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