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Pferderecht - Probleme beim Pferdekauf

Von Rechtsanwältin Claudia Bertram
5.4.2011 | Ratgeber - Pferderecht | 823 Aufrufe
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Pferdekauf

Häufig treten nach dem Kauf eines Pferdes Probleme auf, und der Käufer möchte das Pferd zurückgeben oder Schadensersatzansprüche geltend machen.

Voraussetzungen für die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen

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Rechtsanwältin
Claudia Bertram
Hildesheim
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Familienrecht, Pferderecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, allgemein, Verkehrsrecht
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1. Vorliegen eines erheblichen Mangels

Um ein Pferd zurückgeben zu können, muss es gem. § 437 BGB mit einem erheblichen Sachmangel behaftet sein. In der Regel handelt es sich um aufgetretene Rittigkeitsmängel oder um gesundheitliche Probleme.

2. Vorhandensein des Mangels bereits bei Übergabe des Pferdes

Dieser Mangel muss bereits bei der Übergabe des Pferdes vom Verkäufer an den Käufer vorgelegen haben. Gemäß § 476 BGB gilt die Beweislastumkehr zugunsten des Käufers, das bedeutet, dass davon auszugehen ist, dass ein Mangel, der innerhalb von 6 Monaten auftritt, bereits bei der Übergabe des Pferdes vorgelegen hat.

Dies gilt allerdings nur, wenn diese Vermutung mit der Art des Mangels vereinbar ist. Gerade beim Pferdekauf führt das allerdings häufig dazu, dass die Beweislastumkehr zugunsten des Käufers nicht gilt, da Pferde Lebenwesen sind, bei denen Krankheiten oder Rittikgeitsprobleme innerhalb kürzester Zeit auftauchen können.

3. Erfolglose Fristsetzung zur Mangelbeseitigung

Um seine Ansprüche durchsetzen zu können, muss der Käufer den Verkäufer zunächst vom Vorliegen des festgestellten Mangels in Kenntnis setzen und ihm Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen oder das mangelhafte Pferd gegen ein anderes, gleichwertiges Pferd ohne Mangel einzutauschen. Hierfür empfiehlt sich ein Schreiben, in welchem der Käufer den Verkäufer über die aufgetretenen Probleme informiert und ihm eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzt.

Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn es sich um einen für das Pferd lebensbedrohenden Mangel handelt, der sofortige Maßnahmen zur Rettung des Pferdes erfordert. Allerdings sollte der Verkäufer auch hierüber unverzüglich informiert werden.

Ist der Verkäufer nicht in der Lage, den Mangel zu beseitigen, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und entsprechende Ansprüche geltend machen. Um keine Fehler bei der Durchsetzung der dem Käufer zustehenden Ansprüche zu machen, empfiehlt es sich, einen Anwalt zu beauftragen, der auf dem Gebiet des Pferderechts spezielle Kenntnisse besitzt.

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