Pferdekaufvertrag

15. Oktober 2002 Thema abonnieren
 Von 
Dreier
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pferdekaufvertrag

Hallo ich habe folgende fragen, und hoffe das mir jemand Helfen kann.

Im März 2002 habe ich ein Fohlen gekauft.
Im Vertrag (handschriftlich) steht folgender Passus.

" Sollte sich der Käufer nicht an die vereinbarte Ratenzahlung halten bzw. die Rate sich um über 14 tage verzögern , so ist er Verkäufer berechtigt, das Pferd umgehend wieder in seinen Besitz zurück zu holen, OHNE Rükzahlung der bereits gezahlten Raten und Vorkosten.
Der Vertrag verliert dann seine Wirkung und wird für aufgehoben erklärt."

Jetzt ist für mich leider eine Situation aufgetreten, das ich mit der OKT. Rate in den sog Rückstand gekommen bin.

Heute habe ich per SMS die meldung vom Verkäufer erhalten, das wenn heute bzw. spätestens morgen das Geld nicht da ist das Fohlen wieder holen wird.

Meine frage lautet:
1. Darf der Verkäufer so einfach das Pferd sich wiederholen ?
2. Muss der Verkäufer mir den bereits gezahlten Betrag von z.Zt. 1200EUR wieder geben ?

Eine weitere Frage hab ich aber noch.
Das Pferd steht nicht mehr beim Verkäufer.
Sondern bei einer Stallgemeinschaft.
Kann der Verkäufer bestimmen, das das Pferd bis zur entgültigen Bezahlung dort zu stehen hat?



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Birgit Raupers
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

ist der Verkäufer Unternehmer, d.h. handelt er gewerblichund mit Pferden oder ist er Züchter und sind Sie sog. "Privater", und handelt es sich bei dem vorliegendem schriftlichen Kaufvertrag um einen sog. Formularvertrag, so dürfte die handschriftlich zugefügte Klausel, dass der Verkäufer die angezahlten Raten behalten darf, gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen und somit unwirksam sein. Hier kommt es also den bestr. Vertrag an.

MfG

B.Raupers

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