Pferdekauffrage

16. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
mausohr
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pferdekauffrage

Hallo,
ich versuchs mal kurz zu fassen:
Im Frühjahr haben ich zwei Pferde von einem Herrn gekauft. Dieser lebt von seiner Frau getrennt. Beim Kauf habe ich nachgefragt, was seine Frau zum Verkauf der Pferde sagt, worauf er meinte, er habe sie über den Verkauf informiert, sie sei einverstanden.
Beim Kauf habe ich Eigentumsurkunde und die Pferdepässe erhalten; im Pferdepass steht die (Ex)Frau als Besitzer drin. Die Pferde hat sie aber nicht gekauft, die wurden beide bei den Leuten geboren.
Naja, lange Rede,kurzer Sinn - jetzt (nachdem ich die Pferde fast 4 Monate habe) fängt die Gute an zu stressen und ist der Meinung, sie müßte einen Kaufvertrag mit mir abschließen, weil sie doch die Besitzerin ist. Was ich natürlich nicht einsehe, ich hab ja schon einen Kaufvertrag - mit ihm. Wer in den Pässen als Besitzer drinsteht, ist sowieso unerheblich, der dient nur zur Identifikation des Pferdes. Wichtig ist,wer die Eigentumsurkunde hat - und die hatte er. Und jetzt ich.
Ich wüßte gern, wie das rechtlich bewertet wird. Im Prinzip ist es ja eher ein Problem, das sie mit ihrem (Ex)Mann bereden sollte, oder? Eigentlich geht es doch um die Frage, ob er sie informiert hat vom Verkauf oder nicht (jedenfalls behauptet sie inzwischen, nichts vom Verkauf gewusst zu haben). Oder sehe ich das falsch?
Wäre schön, wenn jemand Klarheit in meine Gedanken bringen könnte. Danke. :-)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
weil sie doch die Besitzerin ist


Besitzer bist du, du hast doch die Tiere. Sie behauptet doch vielmehr, nach wie vor *Eigentümerin* zu sein.

Grundsätzlich kommt in so einem Fall ein wirksamer Kaufvertrag zustande, selbst wenn dem VK die Tiere nicht gehört haben.
Du kannst auch gutgläubig Eigentum an den Tieren erwerben, wenn sie dem VK nicht gehören. Sie dürfen nur nicht gestohlen oder "abhanden gekommen" sein.

Es wäre also zu prüfen, ob hier gutgläubiger Erwerb vorliegt. Dazu müßten Diebstahl und Abhandenkommen ausgeschlossen werden und es dürften auch keine weiteren Umstände vorliegen, die dazu führen, daß man dir keine "Gutgläubigkeit" unterstellen kann - ob das wegen der Papiere der Fall ist, kann ich nicht sagen, dazu kenne ich mich in dem Bereich zu wenig aus.

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