Pferdekäufe ohne Ankaufsuntersuchung?

22. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
Yvonne Maleta
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pferdekäufe ohne Ankaufsuntersuchung?

Sorry, die erste Anfrage war wohl zu komplex.
2. Versuch.

Meine Arbeitgeber haben 3 Pferde erstanden. Sie sind teilweise mangelbehaftet und der Verkauf, bzw. Kauf liegt über ein Jahr zurück. Damals wurden keine Ankaufsuntersuchungen angestrengt, da die Käufer bei den erheblichen Kaufpreisen von Übernahme vollkommen gesunder Pferde ausgegangen sind.
Zudem sind sie vollkommene Pferdelaien und haben sich auf den, mit dem Kauf beauftragten Trainer und natürlich den Verkäufer als verantwortungsbewußten Züchter verlassen.
Heute sind aber alle drei Pferde mit nicht befriedigendem Befund für die weitere Reit- bzw. Zuchttauglichkeit.
Kann nach einer solch verstrichenen Zeit Aussicht auf Erfolg auf Wandlung des Kaufvertrages bestehen, obwohl erst jetzt tierärtzliche Befunde für die damals veräußerten Pferde gemacht wurden, oder kann daraus ein Strick für meine Arbeitgeber gedreht werden? Die Untersuchungen wurden jetzt vorgenommen, weil beabsichtigt wurde diese wieder weiter zu veräußern und nachdem wir heute wissen, daß man hierbei dem Garantiesicherungsgesetz unterliegt, haben wir diese Untersuchungen natürlich angestrengt.
Im Kaufvertrag für die Pferde steht lediglich, gekauft wie besehen und z. Teil probegeritten. Das scheint mir eigentlich eine gute Ausgangsposition für eine Anfrage auf Rückgabe und Erstattung des Kaufpreises für diese Pferde.

Was können wir tun???

Danke für eine schnelle Antwort.

Yvonne Maleta

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Birgit Raupers
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Sehr geehrte Frau Maleta,

nach einem Jahr ab Übergabe sind die Ansprüche auf GEwährleistung beim Tierkauf verjährt. Sollte diese Frist noch nicht verstrichen sein, so hat der Käufer nur dann Aussicht auf Erfolg einer Wandlung, wenn er nachweisen kann, bspw. durch ein tierärztliches Attest, dass die Mängel bereits bei Übergabe vorlagen. Ein gewissenhafter Tierarzt wird aber nicht bestätigen könnenm, dass ein gewisser Mangel mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beriets vor einem Jahr vorlag.

Es sieht also nicht so gut für Ihre Arbeitgeber aus.

MfG
B.Raupers

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