Hallo,
ich hab da mal ne Frage und vielleicht gibt es hier jemanden der schon einen aehnlichen fall hatte und zuverlässige Informationen dazu liefern kann.
Ich bin vor ca 2 monaten mit meinen Pferden an einen neuen Stall gekommen. Die Stallbesitzerin hat meine beiden auf eine koppel angrenzend zu ihren und den anderen einstellerpferden gestellt. Am naechsten Tag war der Zaun. ( Stromlitze) teilweise niedergerissen und eins meiner Pferde war schwer verletzt.wurde laut Tierarzt durch ein Tritt verursacht. da aber nicht nachvollziehbar ist welches der pferde getreten hat will keine der Versicherungen fuer op und ta kosten aufkommen. Jetzt hat mir jemand gesagt dass dies eigentlich von der Betriebshaftpflicht der Stallbesitzerin uebernommen werden sollte bzw in deren Verantwortung steht den schaden zu regulieren.
Stimmt das so ist das ueber eine Betriebshaftpflicht nicht abgedeckt?
Hoffe jemand kann mir dazu etwas genaues sagen. danke
Pferd wird beim Koppelgang verletzt
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Hallo,
das ist wieder der typische Fall von: hier kann keiner wissen, was in der Haftpflicht vertraglich vereinbart ist.
Sicherlich kann man dieses Risiko versichern, ob die Stallbesitzerin das auch getan hat!?
Haftbar zu machen ist grundsätzlich auch erstmal der jeweilige Tierhalter - natürlich schwierig, wenn man nicht weiß welches Tier (ggf sogar eins der eigenen?) den Schaden verursacht hat.
Inwiefern die Stallbesitzerin haftet lässt sich denke ich nicht so einfach beantworten.
Wenn die Stallbesitzerin nachweisen kann, dass die Zäune in Ordnung sind und nicht gleich beim ersten Versuch umkippen, dann bleiben Sie auf den Kosten sitzen, es sei denn, Sie könnten beweisen, welches Pferd für die Verletzung verantwortlich ist.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das gleiche hatten wir auch. In den ersten 3 Monaten wurde unser Pferd regelmäßig dem Tierarzt vorgestellt, weil es Tritte gegen Griffelbein und Röhrbein abgekriegt hatte. Da auch damals nicht klar war, welches Pferd es war blieben wir auf den Kosten sitzen.
In diesen Fällen ist es mE so, dass entweder alle VErsicherungen der Pferde, die dabei auf der Koppel waren, anteilig zahlen müssen, oder das der Besitzer des Verletzten Tiers einen auspicken soll. Das setzt aber voraus, dass einwadfrei ein Tritt Schuld ist!
Jehan
Das wäre natürlich der Königsweg, aber keine Versicherung zahlt auch nur einen Penny, wenn nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass der Verursacher des Schadens ihr Versicherter ist. Und da genau dieser Nachweis nicht geführt werden kann, zahlt keiner und man hat Pech gehabt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
15 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
15 Antworten
-
5 Antworten