Pfändungsfreibetrag bei ALG

13. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
alleinerziehend
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändungsfreibetrag bei ALG

Hallo,

ich hab da mal eine dringende Frage:

Ein guter Freund von mir hat zwei Kinder (von zwei verschiedenen Frauen), bezieht zur Zeit Arbeitslosengeld in Höhe von ca. 950 Euro. Wo liegt der Pfändungsfreibetrag? Er ist alleinstehend und nun hat ihm das Jugendamt das Arbeitslosengeld gepfändet, d.h. einen Betrag in Höhe von 350 Euro. Ist das so gesetzlich festgelegt? von dem Rest kann er gerade mal seine Miete bezahlen. Und wovon soll er leben? Wenn man bedenkt, dass die Kinder sozusagen "untergejubelt" worden sind, ist das ganz schön ungerecht.Schade um die Kinder, die können da ja nix für...

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Cindymaus
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 39x hilfreich)

Hat er denn Kindesunterhaltsschulden oder geht es um laufenden Kindesunterhalt? Wenn ja bei aufgelaufenen Schulden kann der Freibetrag vom Gericht auch unter die 890€ gesetzt werden, war zumindestens bei uns so, allerdings war mein Exmann nicht arbeitslos sondern hatte ein gutes Einkommen, aber sein Freibetrag wurde auf 750€ runter gesetzt, wegen des Rückständigen Unterhaltes.

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#3
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

nicht immer den Selbstbehalt mit der Pfändungsfreigrenze vergriesknaddeln Leute...

das sind zwei Paar Schuhe...

rückständiger Unterhalt kann gem. § 850 d bis auf Sozialhilfeniveau gepfändet werden...

und das scheint hier der Fall zu sein ;)


winkserchen

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#4
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

§ 850 c ZPO ;)


ähm und Cindymaus, laufenden Unterhalt pfänden ? eher unwahrscheinlich oder ;)

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#5
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

§ 850 ZPO d natürlich herrjeeeee

wieso kann ich meine Beiträge nicht mehr ändern *wunder*

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Cindymaus
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 39x hilfreich)

Naja ich glaube mich zu erinnern das auch schon Väter hier waren, wo die Exen Pfändungen durchführen lassen haben, weil der Unterhalt nicht sofort am 1. gezahlt wurde deswegen meinte ich das mit den laufenden Unterhalt.

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#7
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

@träne

'rückständiger Unterhalt kann gem. § 850 d bis auf Sozialhilfeniveau gepfändet werden...'

gilt das für alle 'Bevölkerungsschichten' und Situationen, sprich auch für Selbständige?
Hast Du vielleicht auch nen Link zu diesem Paragraphen?

Danke schon mal :)

-----------------
"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten ;) "

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#8
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

aber dann ist er doch auch rückständig *zwinker*

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#9
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

Gesetze gelten quasi für alle Menschen...jedenfalls theoretisch ;)

nachzulesen in der ZPO...

oder Herrn Google mit *§ 850 d ZPO * füttern

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#10
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

Danke, werd's mal da versuchen :)

-----------------
"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten ;) "

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#11
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

Zitat:....Was dem Vollstreckungsschuldner bei der erweiterten Pfändung als notwendiger Unterhalt verbleiben muß, entspricht in der Regel dem notwendigen Lebensunterhalt im Sinne der Abschnitte 2 und 4 des Bundessozialhilfegesetzes. Der Freibetrag kann nicht nach den Grundsätzen bemessen werden, die im Unterhaltsrecht für den sogenannten notwendigen Selbstbehalt gelten, der in der Regel etwas oberhalb der Sozialhilfesätze liegt....

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#12
 Von 
alleinerziehend
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Antworten.

Tanja

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