Pfändungs-und Überweisungsbeschluss-richtig so?

5. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Maliya
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 20x hilfreich)
Pfändungs-und Überweisungsbeschluss-richtig so?

Hallo,
aus den vollstreckbaren Titeln für Kindesunterhalt, der seit Beginn nicht bedient wurde, haben wir, dh mein LG und ich, für meine beiden Stieftöchter einen Pfändungs-und überweisungsbeschluss erwirkt.

Beantragt wurde eine Unterhaltspfändung für den rückständigen und zukünftigen KU. Beantragt wurde dies als Lohn-und Kontopfändung. Es wurde im Antrag alles korrekt angegeben, und mit genauen Angaben untermauert. Ich schrieb noch rein und auf ein Extrablatt,das eine Pfändungsgrenze auf Sozialhilfeniveau beantragt wird. Dabei habe ich die aktuell gültigen Zahlen des SGB II nebst aktuellen anerkannten KdU des Wohnortes der Schuldnerin angegeben. Auch erwähnte ich, dass die Schuldnerin mietfrei wohnt.

Nun kam der Beschluss und ich verstehe es nicht, da ich gelesen hatte, dass im Beschluss alles drin stehen muss:

AG xx

In der Zwangsvollstreckungssache

Kind 1

Kind 2

vertreten durch

LG


gegen Schuldnerin


erlässt das AG xx am 16.01.2014 folgenden

BESCHLUSS

1. Bewilligung Prozesskostenhilfe...für die Zwangsvollstreckung ... gemäß § 119 Abs. 2 ZPO , umfasst alle Vollstreckungshandlungen im Bezirk des Amtsgerichts xx einschließlich des Verfahrens auf Abgabe der Vermögensauskunft. ....

keine Zahlungsverpflichtung....

...Gründe: ... war zu entsprechen, weil die Rechtsverfolgung hinreichend Aussicht auf Erfolg verspricht und nicht mutwillig ist.

Gez.

Rechtspfleger




Das ist doch nicht der Pfändungs-und Überweisungsbeschluss oder?
Würde da nicht ne Menge fehlen? Woher bekommen wir denn die Angaben über die Pfändungsgrenze etc? Kriegen wir darüber überhaupt eine Auskunft?
Haben wir Fehler gemacht?

LG Malli

-----------------
" "

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten