Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - Kann ich die Ehefrau als Drittschuldnerin einsetzen?

24. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
mag2077
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - Kann ich die Ehefrau als Drittschuldnerin einsetzen?

Habe ein vollstreckbares Urteil gegen den Schuldner erwirkt. Möchte einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Ich habe keine Kontodaten des Schuldners. Ich habe den streitigen Betrag damals auf das Konto der Ehefrau überwiesen. Wie muss ich nun verfahren? Kann ich die Ehefrau als Drittschuldnerin einsetzen? Muss ich erst ein vollstreckbares Urteil gegen Sie erwirken?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Kann ich die Ehefrau als Drittschuldnerin einsetzen?


Hat die denn Schulden bei ihrem Mann?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Wie muss ich nun verfahren?

Kontodaten des Schuldners in Erfahrung bringen.
Das geht über den Gerichtsvollzieher, z.B. über den Antrag einer Versicherung an Eides statt.



quote:
Muss ich erst ein vollstreckbares Urteil gegen Sie erwirken?

Das dürfte nicht möglich sein, es sei denn das die Ehefrau den Vertrag aus dem das Urteil resultiert mit unterschrieben hat.
Ansonsten haftet die Ehefrau nicht für die Schulden des Mannes.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Ein Pfändungs-und Überweisungsbeschluß hätte nur dann Erfolg, wenn die Ehefrau dem Schuldner den überwiesenen Betrag noch schuldet. Demzufolge wäre sie Drittschuldnerin, d.h. es erfolgt Pfändung der Forderung des Schuldners an sie in Höhe des durch Urteil festgestellten Betrages zuzüglich Kosten und Auslagen und Überweisung an den Gläubiger.. .
Amtliche Vordrucke hier:
http://www.justlaw.de/service/pfaendung-zwangsvollstreckung.htm

Die Kontodaten des Schuldners sind hier irrelevant.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MILCHBUBI
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 23x hilfreich)

man kann den herausgabeanspruch (gem. § 667 bgb) pfänden. wenn sie wissen, dass gelder des mannes auf das konto der frau gehen, dann pfüb gegen die ehefrau (ehefrau ist also drittschuldner). wenn die dann nicht reagiert (oder keine drittsschuldnererklärung abgibt), dann können sie einen mahn-/vollstreckungsbescheid gegen die frau beantragen (aufgrund nichterfüllung drittschuldnerpflicht nach § 840 zpo). wenn dagegen kein widerspruch kommt, können sie mit dem neu erwirkten titel die frau pfänden (und auch deren konto)

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-- Editiert am 30.11.2009 12:05

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Erst mal bei der Bank einfach alles Pfänden was der Schuldner dort haben könnte. Schadet nichts und ist recht günstig.
Du kannst nur Geld pfänden das andere dem Schuldner geben würden. Die Frau behält das Geld und deine Pfändung bringt nichts.

K.

PS Kautionen aus Mietverträgen lassen sich immer gut pfänden - auch wenn das dann ewig dauern kann bis was kommt.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MILCHBUBI
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 23x hilfreich)

@K.

falsch!! den herausgabeanspruch zu pfänden geht sehr wohl und damit sind wir auch sehr erfolgreich! ist halt nur umständlich. aber wenn ein schuldner hartnäckig ist, dann bleibt nichts anderes übrig, als den umständlichen weg zu gehen.

mietkaution pfänden, dabei kommt wohl eher selten was raus. mietkautionen sind zuerst mal an den vermieter abgetreten. und das es kein problem ist, bei fälligkeit so zu tricksen, dass keine auszahlung erfolgt, liegt ja auf der hand. außerdem mußt du erstmal den vermieter mitsamt der adresse ausfindig machen. dazu müsstest du i.d.r. die eidesstattliche versicherung abnehmen lassen, was auch ca. 70-90 eur kostet u. relativ lange dauert.

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-- Editiert am 02.12.2009 08:26

-- Editiert am 02.12.2009 08:39

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Wie willst du ohne zutun des Frau einen "Herausgabe"anspruch beweisen. Die sagt " Das hat er mir geschuldet" und das Geld ist weg.
Der Vermieter ist einfach zu ermitteln, einfach mal beim Nachbarn klingeln.

Und ne EV ist billiger und dauert kaum 4 Wochen, die meisten haben doch eh eine abgelegt.

K.

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