Pfändungs und Überweisungsbeschluss

20. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sweety2009
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändungs und Überweisungsbeschluss

Hallo
Ich habe heute einen Brief meiner Bank erhalten das der Magistrat unserer Stadt eine Pfändungs und Überweisungsbeschluss gestellt hat,und das ich mich mit Ihm in Verbindung setzten solle hat mir die Bank empfohlen.Da ich beim Magistrat über das Wochenende niemanden mehr erreiche wollte ich mich hier mal erkundigen.Was für Schulden kann man bei einem Magistrat der Stadt haben?Ich habe keine Ahnung von was das kommt,ob es mal was gab was ich verge?en habe zu zahlen!Was gibt es was es sein könnte.Und wie ist das ich habe dann ja kein Zugriff auf mein Konto mehr,aber ich bekomme bald hartz 4 also Arbeitslosengeld 2 auf mein Konto und auch Kindergeld,kann ich das dann alles nicht abheben?Ich würde mich ehrlich freuen wenn mir hier jemand helfen kann.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Es könnten sich um Steuern oder die GEZ handeln.
Diese Frage wäre aber besser im Unterforum Sozialrecht aufgehoben, denke ich.
Also kopieren und dort nochmals einstellen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Steuern oder Bußgelder könnten es sein.
Haben Sie vielleicht auf Bescheide nicht reagiert oder ggf. Zahlungen nicht geleistet, weil Ihr Einkommen am Existenzminimum liegt?
Um über Ihr Konto wieder verfügen zu können, sollten Sie unbedingt gleich am Montag bei der auftraggebenden Stelle persönlich vorsprechen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

@Sweety:

Sozialleistungen wie z.B. ALG II und Kindergeld, sind innerhalb einer Schutzfrist von 7 Tagen ab Gutschrift auf dem Konto, vor einer Pfändung geschützt (§ 55 SGB I). Innerhalb dieser Frist muss die Bank Dir also dieses Geld auszahlen, bzw. auch Überweisungen ermöglichen. Lediglich die Karte bleibt gesperrt, solange die Pfändung nicht aufgehoben oder ruhend gestellt wurde. Verfügungen sind als nur am Schalter möglich.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

2x Hilfreiche Antwort

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