Hallo,
meine Schwester und ich erhielten vom Amtsgericht per Gerichtsvollzieher einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt.
Fall ist folgender. Unser Bruder und wir sind eine Erbengemeinschaft, besitzen je zu einem Drittel ein halbes Haus. Die ehemalige Partnerin unseres Bruders lässt nun seinen Erbteil per diesem Beschluss pfänden. Es geht um Unterhaltszahlungen, die er laut seinem Einkommen nicht bezahlen muss, jedoch besitzt er wie gesagt dieses Erbteil. Meine Geschwister wohnen in diesem Haus, mein Bruder in der besagten Wohnung (halbes Haus), die wir zusammen besitzen.
Ich habe sehr viel im Internet gesucht und auch gelesen, doch richtig schlau werde ich daraus nicht.
Was bedeutet das Ganze nun .. kann aufgrund dieser Pfändung das gemeinsame Erbe zwangsversteigert werden?
Die Gläubigerin erhält aber nur den ihr zustehenden Betrag, oder?
Was für Auswirkungen hat das Ganze für meine Schwester und mich als Drittschuldner?
Wäre es sinnvoll, das Geld irgendwie aufzutreiben und den Betrag bezahlen? Wäre es dann möglich, wenn die Pfändung quasi vom Tisch ist, dass mein Bruder seinen Anteil an meine Schwester und mich überträgt?
Es ist für mich absolutes Neuland, bin deshalb auch sehr durcheinander und ratlos.
Vielen Dank schon mal, falls mir jemand antwortet.
LG carfre
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Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Erbteil
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das gemeinsame Grundstück/HAus kann nicht
gepfändet werden: gepfändet werden kann nur der Deines Bruders gehörende Teil; allerdings
kann der Gläubiger dann auch die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft betreiben und dann wird das gesamte Grundstück versteigert und Du bekommst den Dir zustehenden Anteil ausbezahlt.
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Durch den Pfändungsbeschluß ist der 1/3 Miteigentumsanteil wirksam gepfändet. Läßt die Pfandgläubigerin dieses Pfandrecht im Grundbuch eintragen, dann kann sie auch die Zwangsversteigerung beantragen, die Aufebung der Gemeinschaft, Teilung und Auszahlung der Erbanteile damikt bewirken. Eine Teilungsversteigerung ist nur dann möglich, wenn der Gemeinschaft das ganze Haus gehört
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@Dieter: Stimmt so nicht, hatte in der Familie einen ähnlich gelagerten Fall da verhielt es sich wie bereits von mir angesprochen.
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quote:
....................................................Das gemeinsame Grundstück/HAus kann nicht gepfändet werden: gepfändet werden kann nur der Deines Bruders gehörende Teil....................................................... Wie ich Dich verstehe,gehst Du von einer Bruchteilsgemeinschaft aus, wenn Du von einem Teil des Hauses sprichst.Die Geschwister besitzen, wie der TE schreibt, Gemeinschaftseigentum an einem halben Haus zu je einem Drittel. Was ist mit der anderen Hälfte? Mit einem Pfändungsbeschluß kann nur ein Erbteilsanspruch gepfändet und zur dingliche Sicherung im Grundbuchg eingetragen werden. Wie das mit der Teilungsversteigerung hier aussieht ist durch die nicht bekannten Eigentumsverherhältnisse des ganzen Hauses tatsächlich fraglich und so nicht zu beantworten
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Hallo Dieter und Albarion,
erstmal vielen Dank für eure Antworten. Sie sind auf jeden Fall hilfreich. Ich erkläre mal kurz, wie es sich mit der Immobilie verhält.
Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus. Eine Wohnung gehört meiner Schwester und ihrem Mann. Darauf haben mein Bruder und ich auch keinen Anspruch. Die andere Wohnung gehörte meinen Eltern und wurde nach deren Tod an uns drei Geschwister vererbt .. zu je einem Drittel. Mein Bruder wohnt mit seiner Frau in besagter Wohnung, die uns Dreien gehört.
Die Gläubigerin ist die Ex meines Bruders. Sie versucht alles, um noch an Unterhalt zu kommen. Mein Bruder kann aufgrund seines Einkommens nicht mehr bezahlen. Es ist vom Amt so festgelegt. Zustehen würde seiner Tochter etwas mehr, aber er kann es nicht zahlen. Und eben diese Differenz will sie sich so holen.
Ist eine Teilungsversteigerung möglich, wenn der Gläubiger keiner der Miteigentümer ist?
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´Quote)................................................................Ist eine Teilungsversteigerung möglich, wenn der Gläubiger keiner der Miteigentümer ist?.................Sie ist dann möglich, wenn ein Gläubiger den Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft durch das Vollstreckungsgericht hat pfänden lassen. Ob der in Ihrem Fall der gepfändete Erbteil diese Möglichkeit mit einschließt müßte nach genauer Kenntnis des Inhalts des Pfändungsbeschlusses am besten von einem Experten (Notar) geklärt werden. Sie werden verstehen, daß dies in einem Laienforum nicht verbindlich möglich ist.
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