Hallo,
Die GEZ fordert von mir knapp 800 EUR für einen zwei-jahres-zeitraum, in dem ich nachweislich Sozialhilfeberechtigt war. Ich ging zum Amtsgericht zum Gerichtsvollzieher und brachte Kontoauszüge und Gehaltszettel mit. Danach wurde mir vorgeworfen, ich haette keine Angabe gemacht und nun habe ich einen SCHUFA-Eintrag. Ich bin Studentin und lebe von 300 Eur Unterhalt und 230 EUR gehalt von einem Nebenjob. Nun Schreibt die GEZ mir, dass sie mein Nebenjob-Gehalt so lange pfändet, bis der Anspruch gedeckt ist und Kontakt aufgenommen hat zu meinem Arbeitgeber. Was kann ich machen?
Pfändungs- und Einziehungsverfügung nach Vollstreckungsersuchen
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Zitatfür einen zwei-jahres-zeitraum, in dem ich nachweislich Sozialhilfeberechtigt war. :
Wenn keine Sozialleistungen beantragt und bewilligt wurden, sieht es schlecht aus. Die Berechtigung allein reicht nicht.
ZitatNun Schreibt die GEZ mir, dass sie mein Nebenjob-Gehalt so lange pfändet, bis der Anspruch gedeckt ist und Kontakt aufgenommen hat zu meinem Arbeitgeber. :
Wenn ein Titel vorliegt, kann gepfändet werden. Aber bei dem Verdienst wohl kaum.
ZitatWas kann ich machen? :
Man sollte die laufenden Beiträge zahlen oder BAföG beantragen und sich befreien lassen. Für die ausstehenden Beiträge eine Ratenzahlung anbieten oder sich die Summe leihen oder einen Kredit aufnehmen.
was bedeutet, wenn ein Titel vorliegt? Darf die GEZ einfach mein Gehalt einstreichen, wenn der Gerichtsvollzieher behauptet, ich hätte Vermögensauskünfte verweigert? Was kann ich tun, wenn sie es macht, obwohl ich unter der Pfändungsgrenze liege?
-- Editiert von Bleistift123 am 17.12.2016 10:16
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Würde Vollstreckungserinnerung und Erinnerung gegen die Vollstreckungsklausel beim Amtsgericht einlegen. Ob und was davon hier zulässig ist, weiß ich allerdings gerade nicht.
Muss ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht vom Gericht erlassen werden und mir zugestellt werden? Und dann kann ich Vollstreckungserinnerung einlegen? Mir liegt ein solches offizielles Schreiben nicht vor. Nur die Aussage von der GEZ. Das Gericht hat entschieden, dass ich einen Schufa-Eintrag bekomme und wollte wissen was ich dazu sage. ich schrieb, ich hab der GEZ ein widerspruchsschreiben geschickt.
Irgendwas offizielles kommt vom Gericht - Mahnbescheid - Vollstreckungsbescheid - Aufforderung zur Abgabe der e.V.
Wegen irgendwas war man ja auch offenbar beim Gerichtsvollzieher. Vielleicht mal anonym hochladen.
ZitatDas Gericht hat entschieden, dass ich einen Schufa-Eintrag bekomme und wollte wissen was ich dazu sage. ich schrieb, ich hab der GEZ ein widerspruchsschreiben geschickt. :
Hört sich seltsam an.
Zitatfür einen zwei-jahres-zeitraum, in dem ich nachweislich Sozialhilfeberechtigt war. :
Hat man "Sozialhilfe" bezogen?
Wurden entsprechend Befreiungsanträge gestellt?
Kann man die Zugang der Anträge such beweisen?
ZitatNun Schreibt die GEZ mir, :
Glaube ich nicht, da die GEZ seit 2013 nicht mehr existiert...
Zitatdass sie mein Nebenjob-Gehalt so lange pfändet, bis der Anspruch gedeckt ist und Kontakt aufgenommen hat zu meinem Arbeitgeber. :
Das wird sich nicht auf das Nebenjob-Gehalt beschränken, das geht als nächstes an die Bank-Konten, dann gibt es Hausbesuche wo nach pfändbarem gesucht wird, ...
ZitatDas Gericht hat entschieden, dass ich einen Schufa-Eintrag bekomme :
Es wäre interessant zu wissen, was das Gericht denn nun tatsächlich geschrieben hat...
ZitatIrgendwas offizielles kommt vom Gericht - Mahnbescheid - Vollstreckungsbescheid - Aufforderung zur Abgabe der e.V. :
Nö, die LRAs müssen diesen unbequemen langen Weg nicht gehen, die gehen direkt über "Los" und vollstrecken.
Zitatdie GEZ einfach mein Gehalt einstreichen, wenn der Gerichtsvollzieher behauptet, ich hätte Vermögensauskünfte verweigert? :
Nö, das dürfen die schon lange vorher. Bereits die erste Vollstreckung darf ans Gehalt gehen.
ZitatWas kann ich tun, wenn sie es macht, obwohl ich unter der Pfändungsgrenze liege? :
Deinem Chef klar machen, das er sich mal über die Gesetze informieren soll und Dir immer noch das Gehalt schuldet.
Gerichte haben mit der Schufa nichts, aber auch absolut gar nichts zu tun. Die melden da nichts noch sind die Gerichte Schufa-Mitglieder.
Der Gerichtsvollzieher ordnete den eintrag an, das gericht konnte über meinen widerspruch noch nicht entscheiden, daher wurde die wintragung ausgesetzt. Dann meldete sich das Gericht nochmal und wollte nachhaken, ich habe zu spät reagiert. Fakt ist, dass ich im genannten Zeitraum nachweislich Leistungen nach SGB XII erhielt. In dem Nachweisschreiben sind diese Leistungen jedoch nicht näher spezifiziert. Dies ist Angriffspunkt der GEZ,, welche eine spezifizierung des Nachweises fordert, so das paragraph 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags gilt!? Es wurde von de rGEZ für einen 3monatszeitraum ein betrag von 61 eur festgesetzt. Dieser bescheid sei ein vollstreckbarer Titel. Insgesamt seien abet 501 EUR fällig. Das Amtsgericht hat einen Pfändungsbeschluss gegen mich erlassen. Ich sprach mit meinem Arbeitgeber, dieser hat keine Post von der GEZ bekommen, welche mir schrieb, dass sie den arbeitgeber zur zahlung auffordern werde. Aber ich verdiene maximal 440 EUR, eine solche geringe darf man nicht pfänden, kann das sein? Laut Pfändungstabelle? Ich schätze ich werde ums bezahlen nicht drum herum kommen. Darf die Instanz mein Gehalt einfach pfänden?
Ich habe einen antrag auf rückwirkende befreiung gestellt. Er wurde abgelehnt, mit der begründung, die Sozialleistungen seien nicht spezifiert angegeben. Gibt es eine einkommensgrenze, mit der man argumentieren koennte?
Darf die Instanz mein Gehalt einfach pfänden? Nö, da Sie unter dem Pfändungsfreibetrag liegen.
Gibt es eine einkommensgrenze, mit der man argumentieren koennte? Nein.
-- Editiert von muemmel am 19.12.2016 17:12
Zitatmit der begründung, die Sozialleistungen seien nicht spezifiert angegeben. :
Schwer vorzustellen. Was steht denn sonst auf der Bescheinigung?
Ansonsten ist auch der Bescheid geeignet, den Leistungsbezug nachzuweisen.
Ansonsten ist auch der Bescheid geeignet, den Leistungsbezug nachzuweisen. Anscheinend wurde aber nichts bezogen - die TE schrieb nur, sie sei berechtigt gewesen...
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