Pfändung vom Finanzamt trotz Insolvenzantrag

20. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
belair57
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)
Pfändung vom Finanzamt trotz Insolvenzantrag

Guten Tag,
ich bitte um Hilfe. Vor 2 Wochen habe ich beim Gericht einen Insolvenzantrag gestellt, ich habe auch schon das Aktenzeichen per Telefonauskunft vom Gericht erhalten, jedoch lässt mich das Finanzamt nicht in Ruhe und will einen Vollstreckungsbeamten vorbei schicken. Darf er überhaupt noch Pfänden ? Solange bis der Richter den Beschluss erlassen hat ? Oder reicht das Aktenzeichen aus ?

Ich hoffe auf eure Hilfe.

Besten Dank.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Das FA müsste das Vollstreckungsverbot eigentlich auch beachten. Würde beim Insolvenzgericht Einwendungen erheben (§89 InsO ).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

§ 89 InsO greift aber erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Bisher lese ich nur etwas von einem Insolvenzantrag.

Sollte das Insolvenzverfahren bisher noch nicht eröffnet worden sein, dann kann das FA natürlich noch ZV-Maßnahmen durchführen. Allerdings bringt dies dem FA nicht viel, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird, dann holt sich der IV nämlich das vom FA erlangte durch Anfechtung zur Insolvenzmasse. In den meisten Fällen, betreibt das FA daher die Vollstreckung nicht weiter, sobald ein Insolvenzantrag gestellt wurde. Sollte das FA allerdings befürchten, dass Vermögensgegenstände verschoben werden, dann kann ich mir auch gut vorstellen, dass dann trotz Insolvenzantrag weiter vollstreckt wird.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
belair57
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für eure Antworten. Der Beschluss vom IG liegt mir nun vor, dort steht auch drin, das bei mir nicht mehr gepfändet werden darf, jetzt darf das FA nicht mehr Pfänden oder darf es doch noch ? Danke vorab für eine Rückinfo

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass Sie den Insolvenzeröffnungsbeschluss meinen. Wenn ja, dann darf das FA nicht mehr vollstrecken, also pfänden. Das nützt Ihnen aber nicht viel, weil alles was pfändbar ist sowieso an den IV geht.

2x Hilfreiche Antwort

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