>Pfändung eines Betrages aus Straftat
Versuch mal einem nackten Mann in die Taschen zu fassen.
Da sich ja vermutlich seine Straftat durch die finanzielle Notlage "begründet" (Motiv), sind die Chancen den entsprechenden finanziellen Schaden wieder einzuklagen bzw. zurückzuerhalten relativ gering.
Sollte aber bekannt sein, dass die Person arbeitet, so wirkt eine Lohnpfändung oftmals wunder....30 Jahre können eine laaaange Zeit sein.
Manchmal erhält man als Bewährungsauflage, sofern dem Gericht bekannt ist, dass ein Einkommen vorhanden ist, den entstandenen Schaden über einen Zeitraum von x Monaten zurückzuzahlen - na, wenn das keine "Motivation" ist.
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von Albarion am 24.04.2012 12:55
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