Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
365030
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung » Pfändung eines Betr...

Pfändung eines Betrages aus Straftat

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

876 Aufrufe

Pfändung eines Betrages aus Straftat

Mal angenommen ein Mitarbeiter in einer Firma erlangt durch Betrug ca. 25000 €. A gesteht dem Arbeitgeber B die Tat.
Beide einigen sich außergerichtlich durch notarlich beglaubigtes Schuldanerkenntnis. A zahlt mtl. B den Betrag mit mtl. 300 € ab doch da A andere Schulden hat kann A nur noch 150 € zahlen. Was kann B tun? Lohnt sich zum Gericht zu gehen um ein Verfahren zu eröffnen? Wieviel könnte B max. bekommen im Falle einer Pfändung? Gilt die volle Pfändungsfreigrenze bei einer Straftat?


von miranda75 am 22.04.2012 16:42
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 134 weitere Beiträge zum Thema "Pfändung".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Pfändung eines Betrages aus Straftat
Die Pfändungsfreigrenze ist identisch. Allerdings ist die Forderung insolvenzfest, wenn die Entstehung aus unerlaubter Handlung positiv festgestellt ist. Der Schuldner kann sie also nicht durch eine Insolvenz beseitigen.

-----------------
""


von Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt am 22.04.2012 19:14
Status: Unsterblich (1186 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 5 User(n) bewertet)

>Pfändung eines Betrages aus Straftat
Meine Frage ist ob das Gericht im Falle eines Urteils einfach eine Rate festlegt oder ob diese nach der Pfändungsfreigrenze geht. Der Täter zahlt ja nur halt nicht die Summe die der Geschädigte haben will. Macht überhaupt eine Anzeige Sinn wenn bereits ein notarlich beglaubigter Schuldanerkenntnis besteht mit einem Titel?

-----------------
""


von miranda75 am 22.04.2012 19:27
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Pfändung eines Betrages aus Straftat
quote:
Die Pfändungsfreigrenze ist identisch.


Das ist so nicht richtig, die Pfändungsfreigrenze kann bei vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung (Straftat) gemäß § 850 f Abs. 2 ZPO u.U. bis auf den Sozialhilfesatz herabgesetzt werden.



-----------------
""

-- Editiert Empathie am 22.04.2012 21:12


von guest-12305.09.2012 14:45:22 am 22.04.2012 21:10
Status: Legende (466 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Pfändung eines Betrages aus Straftat
Was allerdings bei den mir bekannten Gerichten äußerst selten gemacht wird. Insoweit habe ich § 850 f mal außen vor gelassen.


-----------------
""


von Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt am 22.04.2012 22:24
Status: Unsterblich (1186 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 5 User(n) bewertet)

>Pfändung eines Betrages aus Straftat
quote:
ob das Gericht im Falle eines Urteils einfach eine Rate festlegt

Was ja im ergebnis völlig egal ist. Selbst wenn du ein Urteil hast im dem steht Bekl. zahlt Raten 5000 EUR - wenn der Bekl. dies nicht "freiwillig" zahlt, bleibt ja nur die Zwangsvollstreckung... und da gelten die Pfändungsfreigrenzen.
MIt anderen Worten, ein Zivilrechtl. Urteil macht überhaupt keinen Sinn, wenn du eh schon eine not.Urkunde hast, aus der du die die ZwV betreiben kannst.
Eine "Anzeige" (also strafrechtlich) hat auf irgendwelche Zahlungen keinen EInfluss.

-----------------
""


von Tiger123 am 23.04.2012 12:55
Status: Legende (404 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 14 User(n) bewertet)

>Pfändung eines Betrages aus Straftat
Das bedeutet hat der Geschädigte nur die Möglichkeit einer Zwangsvollstreckung. Ist nichts zu holen und wenn also das Gehalt unter der Freigrenze ist hat man ein Titel für 30 Jahre und muss immer wieder auf Glück versuchen. Eine Strafanzeige hat kein Einfluss auf die Zahlung richtig?


von miranda75 am 24.04.2012 09:30
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Pfändung eines Betrages aus Straftat
Exakt.

-----------------
""


von Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt am 24.04.2012 10:53
Status: Unsterblich (1186 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 5 User(n) bewertet)

>Pfändung eines Betrages aus Straftat
Versuch mal einem nackten Mann in die Taschen zu fassen.
Da sich ja vermutlich seine Straftat durch die finanzielle Notlage "begründet" (Motiv), sind die Chancen den entsprechenden finanziellen Schaden wieder einzuklagen bzw. zurückzuerhalten relativ gering.

Sollte aber bekannt sein, dass die Person arbeitet, so wirkt eine Lohnpfändung oftmals wunder....30 Jahre können eine laaaange Zeit sein.

Manchmal erhält man als Bewährungsauflage, sofern dem Gericht bekannt ist, dass ein Einkommen vorhanden ist, den entstandenen Schaden über einen Zeitraum von x Monaten zurückzuzahlen - na, wenn das keine "Motivation" ist.

-----------------
""


von Albarion am 24.04.2012 12:55
Status: Unsterblich (993 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 35 User(n) bewertet)

>Pfändung eines Betrages aus Straftat
quote:
hat man ein Titel für 30 Jahre und muss immer wieder auf Glück versuchen

Um noch mal ein beliebtes Mißverständnis zu vermeiden: jeder Vollstreckungsversuch läßt die 30 Jahre wieder neu loslaufen. Der Schuldner muß also nicht nur 30 Jahre unpfändbar pleite sein und kann danach im Lotto gewinnen und dir eine lange Nase drehen. De facto gilt so ein Titel bis zur Bahre.

-----------------
""


von Khryztynna am 24.04.2012 13:24
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 20 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
Mehr zum Thema im Forum:

Pfändung   Betrages   Straftat  
Ähnliche Themen im www.123recht.net Leserforum:

123recht.net ist Rechtspartner von:

365030
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110066
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online