Pfändung bei SozialLeistung

29. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
spes
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)
Pfändung bei SozialLeistung

Hallo Zusammen,

nächstes Jahr im März soll meine PInsolvenz enden.
Habe jetzt durch Zufall erfahren als ich bei der Bank war, da auf meinem P-Konto seit März eine Pfändung von 550€ drauf ist.
Dieser Gläubiger ist nicht in der Insolvenzmasse.

Wieso wurde ich darüber nicht informiert vom Gläubiger/Anwalt/Gericht?

Ich bekomme demnächst vom Jobcenter einen höheren Betrag für Möbel etc
Aktuell erhalte ich knapp 780€ für Miete und Lebensunterhalt.

Kann der Betrag für die Möbel gepfändet werden obwohl dies Sozialleistungen sind?


-- Editier von spes am 29.08.2017 21:45

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von spes):
Wieso wurde ich darüber nicht informiert vom Gläubiger/Anwalt/Gericht?


Sollte man den Verwalter mal fragen, was damit los ist.


Zitat (von spes):
Kann der Betrag für die Möbel gepfändet werden obwohl dies Sozialleistungen sind?


Nein, auch hier sollte eine Mitteilung (z.B. Bescheid über die Leistung) an Verwalter und Gericht erfolgen.

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zuerst wäre mal zu klären ob die Forderung vor oder nach Insoeröffnung entstanden ist.

Der Pfüb selbst wird dem Schuldner erst später zugestellt. Es ist also möglich, dass du ihn die Tage noch erhälst.

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#3
 Von 
spes
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Zuerst wäre mal zu klären ob die Forderung vor oder nach Insoeröffnung entstanden ist.

Der Pfüb selbst wird dem Schuldner erst später zugestellt. Es ist also möglich, dass du ihn die Tage noch erhälst.


Aber 6 Monate später doch nicht?

Habe was von Erhöhung des Freibetrags gelesen den man sich für solche Fälle bei Gericht besorgen kann, damit die Leistungen nichz gepfändet werden?

Bekommt man den sofort?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Ist es denn nun die Forderung vor oder nach Eröffnung entstanden?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spes
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Danach.
Spielt es eine Rolle ob die Leistungen als Darlehn gezahlt werden?

Bekomme eine Erstausstattung nach Trennung leider nur als Darlehn damit ich nicht weiter in einer komplett leere Wohnung "hausen" muss.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spes
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

So Leistungen kommen Anfang nächster Woche!

Reicht die Bescheinigung der Verbraucherzentrale aus, dass es sich um eine einmalige Zahlung (Sozialleistung) handelt oder muss ich irgendwas bei Gericht beantragen?

Angenommen das Geld ist Montag schon da, wird das dann direkt gepfändet?

1x Hilfreiche Antwort

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