Kurz und knapp: welche Serviceleistungen (online-banking, Abhebung a. Automaten, Daueraftrag, Überweisung etc) darf eine Bank zu Recht verweigern, wenn ein bestehendes P-Konto gepfändet wird?
Pfändung auf P-Konto = Einstellung des Servicesangebotes?
8. April 2015
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Frage vom 8. April 2015 | 09:05
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 4x hilfreich)
Pfändung auf P-Konto = Einstellung des Servicesangebotes?
Böse Bank?
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#1
Antwort vom 8. April 2015 | 09:42
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Eine normale Überweisung oder ein normaler Dauerauftrag ist keine Service-Leistung. Das sind normale Verfügungen und diese dürfen auch (im Rahmen des pfändungsfreien Betrages) nicht verweigert werden.
Auf alles andere hat niemand rechtlichen Anspruch. Eine Bank könnte also durchaus alles verweigern, so dass man für jede Verfügung am Bankschalter erscheinen muss, wenn sie das will.
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