Pfändung P-Konto Leistungsbezug ALG I und ALG II
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider habe ich ein Problem, wo ich nicht so recht weiß, ob es tatsächlich eins sein bzw. werden könnte.
Zur Zeit verfüge ich über ein P-Konto mit einem Grundfreibetrag von 1028,99 € pro Monat. Auf diesem Konto ist leider eine Pfändung eingegangen, so dass ich nur noch über den o.g. Betrag verfügen bzw.pfändungsfrei ist.
Leider ist es so, dass nunmehr der Leistungsbezug von ALG I beendet ist und ich bereits einen Bewilligung für ALG II vorliegen habe. Demnach werden mir monatlich knapp 600 € genehmigt.
Nun das eigentliche Problem, wie verhält sich die Pfändungsfreigrenze in meiner konkreten Situation:
Zahlungseingang ALG I 31.07.2012 ... 735,- € Werstellung nach Überprüfung Freibetrag: 722,- € zum 01.08.2012
Zahlungseingang ALG I 16.08.2012 ... 247,- €
Mit diesem Zahlungseingang wäre theoretisch die Pfändungsfreigrenze fast erreicht.
Doch unerwarteterweise hat das Landratsamt innerhalb von 3 Werktagen meine Leistungen bzgl. ALG II genehmigt, so ist entweder nächste Woche mit einem Zahlungseingang bzgl. des anteiligen ALG II für den Monat August von knapp 330,- € zu rechen bzw. eine komplette Nachzahlung von knapp 930 € zum 31.08.2012.
In beiden Fällen wäre der Pfändungsfreibetrag überschritten, wie kann ich mich trotz P-Konto schützen, dass dieses Geld mir auch zur Verfügung steht ... bzw. bezieht sich die Wertstellung der Bank auf den abgelaufenen oder den kommenden Monat, da ALG I ja rückwirkend, ALG II jedoch im voraus gezahlt wird.
Ich hoffe mir kann jemand meine Frage (n) beantworten, vielen Dank im vorraus.
von AndiH123 am 18.08.2012 14:40
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:
0,0 von 5
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden