Ein Schuldner hatte bei einer Versicherungsgesellschaft ein Baudarlehen, welches mit einer Lebensversicherung gekoppelt war.
Die Pfändung der Lebensversicherung seitens eines Gläubigers des Schuldners bei der Versicherungsgesellschaft als Drittschuldner war fruchtlos. Die Versicherungsgesellschaft teilte mit, daß die Lebensversicherung bereits an sie selbst verpfändet sei. Nach der Zwangsversteigerung der Immobilie erhielt die Versicherungsgesellschaft der Erlös, errechnete ihre persönliche Forderung und reichte den Übererlös weiter.
Die Lebensversicherung war folglich nun frei. Wer hat nun Zugriff auf die Lebensversicherung ? Der Schuldner hatte seine Ansprüche gegenüber der Lebensversicherung an seinen Sohn abgetreten. Diesem gegenüber erfolgte eine Pfändung seitens des Gläubigers auf Rückabtretung.
Heute erfährt nun der Gläubiger, daß die Lebensversicherung bereits von anderen (institutionellen) Gläubigern erfolgreich gepfändet worden sei und deer Betrag von 35.000,00 an diese ausgekehrt wurden.
Was oder wie ist das Ganze zu verstehen bzw. wie ist das wohl gelaufen?
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Pfändung Lebensversicherung - Zugriff
26. September 2011
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Frage vom 26. September 2011 | 19:43
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 19x hilfreich)
Pfändung Lebensversicherung - Zugriff
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#1
Antwort vom 2. Oktober 2011 | 18:59
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Hallo,
der Gläubiger hat in diesem Fall einen Fehler gemacht!
Die Pfändung der LV war zunächst fruchtlos, da die Versicherung eigene Forderungen hatte. Der Antrag hätte also den Zusatz haben müssen, das auch künftige Ansprüche des Schuldners gepfändet werden.
Offensichtlich haben andere Gläubiger dies in ihren Anträgen berücksichtigt! Und die LV wurde an diese Verteilt! Für die Abtretung an den Sohn blieb nichts mehr übrig! Das ist passiert!
Bei Pfändungen von Bankkonten, Versicherungen und Rentenzahlungen ist es wichtig nicht nur das gegenwärtige Guthaben zu pfänden sondern auch das Zukünftige!
Und jetzt?
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