Pfändung KFZ, Schuldner zahlt KFZ noch bei Eltern ab

28. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jasmin Phoenix
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 72x hilfreich)
Pfändung KFZ, Schuldner zahlt KFZ noch bei Eltern ab

Liebe User,
folgende fiktive Situation.

Ein Schuldner wird vom GV aufgesucht. Der Schuldner "besitzt" ein Fahrzeug, welches auf ihn zugelassen ist.
Dieses KFZ wurde jedoch von den Eltern des Schuldner privat finanziert. Er zahlt es privat bei ihnen ab.

Muss der Schuldner, damit rechnen, dass ein GV dennoch dieses Fahrzeug pfändet, da er in allen Papieren steht und die Eltern dann als dritte Partei Verbindung mit dem GV aufnehmen müssten?

Kann die Pfändung des KFZ verhindert werden in dem man in einer Vermögensauskunft einen Darlehensvertrag zwischen Eltern und Kind vorlegt und zusätzlich einen Sicherungsübereignungsvertrag?
Dieses Szenario würde natürlich nur funktionieren, wenn das KFZ zu größten Teil noch nicht abgezahlt ist.

PS: Vorsorglich die Frage - Es soll nicht wenige GVs geben, die dennoch erstmal den schnellen Weg gehen und die vorgelegten Unterlagen einfach ignorieren. Welche Mittel könnte der Schuldner einlegen, wenn im Verlauf einer eidesstattlichen Vermögensauskunft schon durchsickert, dass der GV dort rechts und beratungsresistent ist?

Beste Grüße
Jasmin

-- Editiert von Moderator am 28.02.2017 20:28

-- Thema wurde verschoben am 28.02.2017 20:28

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Muss der Schuldner, damit rechnen, dass ein GV dennoch dieses Fahrzeug pfändet, da er in allen Papieren steht und die Eltern dann als dritte Partei Verbindung mit dem GV aufnehmen müssten?

Ja, wie der Schuldner jetzt sein Auto finanziert ist ja dem GV egal.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jasmin Phoenix
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 72x hilfreich)

Sorry, aber dieser Kommentar lässt viele Deutungen zu.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Jasmin Phoenix):
Muss der Schuldner, damit rechnen, dass ein GV dennoch dieses Fahrzeug pfändet, da er in allen Papieren steht

Ja, der GV kann sämtliches nicht durch ZPO geschütztes Eigentum des Schuldners pfänden.



Zitat (von Jasmin Phoenix):
und die Eltern dann als dritte Partei Verbindung mit dem GV aufnehmen müssten?

Um dem GV dann was genau mitzuteilen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Sorry, aber dieser Kommentar lässt viele Deutungen zu.

Nein, lässt er nicht.

Das Innenverhältnis zwischen Eltern und Sohn ist vollkommen irrelevant.

Zitat:
Kann die Pfändung des KFZ verhindert werden in dem man in einer Vermögensauskunft einen Darlehensvertrag zwischen Eltern und Kind vorlegt und zusätzlich einen Sicherungsübereignungsvertrag?

Eigentum ist Eigentum. Und ein Darlehensvertrag zwischen Eltern und Sohn ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen.

Die Sicherungsübereignung könnte ggf. Grund für eine Drittwiderspruchsklage sein. Aber ob man vor Gericht dieser Konstellation glaubt? Könnte ja auch sein, dass diese Verträge plötzlich nachträglich aus dem Hut gezaubert werden, um die Vollstreckung zu vereiteln.

Ansonsten gehört das wohl eher ins Forum Zwangsvollstreckung. Da gibt es dann auch noch User, die ggf. etwas tiefer in der Sachlage stecken und sich mit der Frage, was wann wo wem gehört oder nicht ggf. mehr sagen können.

:forum:

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen