Hallo und guten Abend,
meine Frau und ich haben ein Problem und wissen nicht ganz wie die Situation rechtlich aussieht. Ich hoffe sie können uns etwas behilflich sein.
Folgende Situation:
Wir sind vor einigen Monaten umgezogen (haben vorher bei der Mutter meiner Frau gewohnt), und hatten noch ein paar Tage, aufgrund von Transportschwierigkeiten, einen älteren LCD-Fernseher und einen älteren Laptop dort gelassen. Nun kam natürlich, wie der Zufall es will, genau in diesen Tagen ein Gerichtsvollzieher für die Mutter meiner Frau aufgrund ihrer Schulden und wir waren leider nicht Vorort. Dieser wollte nun die beiden Geräte von uns pfänden, hat aber erstmals nur einen Aufkleber drauf gemacht und uns bis 01.06. Zeit gegeben nachzuweisen, dass diese Geräte wirklich uns gehören. Nun haben wir die Nachweise dafür nun aber leider beim Umzug verloren und diese sind nicht mehr aufzufinden. Nach wochenlangem Telefonieren, Besuchen und Schreiben an die Banken haben wir immernoch keine Nachweise zusammen bekommen und die Pfändung steht ja nun kurz vor der Tür. Zum anderen kommt noch dazu, dass der GV den Nachweis für den Fernseher bei einem früheren Besuch bereits gesehen hat (wo wir noch bei ihr gelebt hatten), dies aber nun nicht mehr anerkennen will. Für den Laptop war bisher nie ein Nachweis erforderlich, nach Aussage meiner Frau wurde dieser 3mal nicht mitgenommen und uns ohne nachfragen weiter überlassen. Es wurde nichtmals gefragt ob dieser uns gehöre oder auch nicht unsererseits erwähnt.
Nun sollen die beiden Dinge auf einmal doch weg. Kann man dagegen denn in keinster Weise angehen? Zumal wir gerade den Laptop privat und beruflich benötigen.
Hoffe auf schnelle Hilfe... Vielen dank schonmal!
MfG
Thorgen Broich
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Pfändung Gegenstände Dritter
28. Mai 2010
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Frage vom 28. Mai 2010 | 18:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung Gegenstände Dritter
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#1
Antwort vom 28. Mai 2010 | 19:07
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 995x hilfreich)
Der Gerichtsvollzieher hat die im Gewahrsam ihrer Schwiegermutter befindlichen Gegenstände zu recht gepfändet, weil er nicht verpflichtet ist, das Eigentum daran zu überprüfen.Für sie wird es schwierig werden den Eigentumsnachweis ohne Vorlage von Belegen zu führen oder glaubhaft zu machen. Gelingt dies auch durch die Aussage ihrer Schwiegermutter nicht, den Gerichtsvollzieher davon zu überzeugen, bliebe nur die Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO
), über deren Erfolgsaussichten hier leider nichts gesagt werden kann. Das kann nur der Würdigung durch das Gericht überlassen bleiben.
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#2
Antwort vom 2. Juni 2010 | 17:41
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 4x hilfreich)
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