Guten Morgen,
da ich im Internet nichts dazu finde folgende Frage.
Ich bin Zeitarbeiter und bekomme von meiner Zeitarbeitsfirma Fahrgeld. Alleine schon dadurch, weil mein Weg zu Leihfirma länger ist als zum Büro. Das läuft nun seit ich vor 3,5 Jahren dort reingerutscht bin. Seit etwas über einem Jahr bin ich in der Insolvenz und nun bemängelt der Treuhänder plötzlich, dass das Fahrgeld nicht pfändungsfrei ist. Das würde nur gelten, wenn ich dienstliche Fahrten auf mich nehmen muss und dann dafür Fahrgeld bekomme. Ich bin jedoch der Meinung, dass meine "Außenstelle" in dem Sinne auch als Dienstfahrten gelten.
Man muss jedoch allgemein dazu sagen, dass ich zum April die Zeitarbeitsfirma wechseln musste(Leihfirma bleibt gleich) und diese mir einen höheren Stundensatz sowie doppelt so hohes Fahrgeld bezahlen. Da ich aber nur noch 35 Std/Woche bezahlt werde statt wie vorher 40 Std konnte im April nicht so viel gepfändet werden. Und genau das war der Grund warum er sich im Endeffekt so aufregte, da 30€ Pfändung zu wenig seien.
Nun hatte ich eine Nachberechnung, die die Firma durchführen musste und kassierte gerade mal 1.066€, also sogar noch weniger als ich sowieso verdienen darf. Aber gut.
Kennt sich zufälligerweise jemand mit den Regelungen fürs Fahrgeld aus?
Vielen Dank im Voraus!
Pfändung Fahrkosten
2. Juli 2017
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Frage vom 2. Juli 2017 | 12:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung Fahrkosten
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#1
Antwort vom 10. Juli 2017 | 10:57
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 448x hilfreich)
Hallo,
vom Arbeitnehmer gewährtes Fahrgeld für Fahrten von der Wohnung zur Arbeit sind private Kosten und damit Einkommen. Somit sind auch diese Fahrtkosten pfändungsrelevant. Nur arbeitsbedingte Spesen (Fahrtkosten für z.B. ein Bahnticket zur auswärtigen Montagestelle) fallen nicht unter diese Regelung.
Gruß
Krypton
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