Pfändung-Bank-von FKH GbR heuchelheim
Pfändung-Bank-von FKH GbR heuchelheim
der gläubiger ist: FKH GbR Heuchelheim-- Editiert am 14.03.2009 17:19
von donald16113 am 14.03.2009 17:14
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>Pfändung-Bank-von FKH GbR heuchelheim
Es kann durchaus rechtens sein auch ohne Mahnungen zu pfänden. Pfänden kann man aber nur mit einen gerichtlichen Titel, also irgendwas scheinst du da ggf. vergessen zu haben.Sozialleistungen wie SGB II (Hartz 4) sind jedoch erst 7 Tage nach dem Eingang pfändbar. Ich kann mir aber nicht vorstellen, das die Bank dies nicht beachtet hat.Davon unabhängig solltest du nun einen Antrag auf Freigabe der unpfändbaren Einkommensteile bei deinem zuständigen Amtsgericht stellen. Dann werden auf dem Konto zukünftig die Pfändungsfreigrenzen beachtet.von Borion am 14.03.2009 20:30
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>Pfändung-Bank-von FKH GbR heuchelheim
Wertvolle Info von @Borion Evtl könnte auch folgender link interesant sein :
http://www.elo-forum.org/schulden/4311-fkh-gbr-***-inkasso-rae-wehnert-erfolgreiche-klageabwehr.html
von thehellion am 14.03.2009 22:54
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>Pfändung-Bank-von FKH GbR heuchelheim
Hallo,hast du vorher mal Post von *** INKASSO GMBH oder von den RA Wehnert&Kollegen bekommen??Wenn ja dann geh sofort zur Polizei und stell eine Strafanzeige.Nimm dir einen Anwalt,als HartzIV Empfänger brauchst du dir um das Finazielle keine Sorgen machen.
von stolzerpapa am 27.04.2009 15:59
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