Pfändung >< Abtretung

26. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Pfändung >< Abtretung

A hat bei Darlehnaufnahme seine Mieteinnahmen aus Mietwohnungen an die Bank abgetreten.
B hat Titel gegen A, und läßt A`Mieteinnahmen pfänden.

1.
Erfährt die Bank die Pfändung, und woher ?
2.
Darf die Bank die Pfändung widersprechen ?
3.
Wer trägt die Kosten des Widerspruches, da B von der Abtretung vor der Pfändung nicht gewußt hatte ?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MILCHBUBI
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 23x hilfreich)

grds. kann eine abgetretene forderung (also hier die mieteinnahmen des A)nicht mehr gepfändet werden, da diese forderung mit dem zeitpunkt der abtretung nicht mehr zum vermögen des A gehört. somit geht die pfändung ins leere.

ob die bank davon erfährt, hängt wohl davon ab, was der drittschuldner in der abzugebenden drittschuldnererklärung dem pfändenden gläubiger gegenüber "erklärt" und ob der gläubiger dann auch nochmal "nachhakt", um details zur abtretung zu erfahren.



-- Editiert von milchbubi am 26.08.2008 15:16:11

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Wenn der Schuldner A und die Bank den Mietern
die Abtretung nicht offenlegen, hat doch B mit der Pfändung eine Chance ?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MILCHBUBI
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 23x hilfreich)

die bank wird aber spätestens dann die abtretung offen legen, wenn kein geld mehr kommt, weil die mieter vielleicht irrtümlich meinen, an den pfändenden gläubiger zahlen zu müssen. ich würde es jedenfalls nicht drauf ankommen lassen. ärger wäre vorprogrammiert und ich glaube nicht, dass die bank lange fackeln wird. wie gesagt, was bereits abgetreten ist, kann auch nicht mehr gepfändet werden!

anders sieht es natürlich dann aus, wenn die mieteinnahmen nur sicherheitshalber abgetreten wurden und die rückzahlung des kredits von A selbst zuverlässig an die bank erfolgt. zahlen denn die mieter schon jetzt aufgrund der abtretung direkt an die bank oder wurden die mieteinnahmen nur sicherheitshalber an die bank abgetreten und A zahlt seine schulden selbst an die bank?

-- Editiert von milchbubi am 28.08.2008 10:23:47

-- Editiert von milchbubi am 28.08.2008 10:27:23

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Darf man noch Mietpfändungen eintreiben, wenn
die Forderung bereits in dem betreffenden Grundbuch durch Zwangssicherungshypothek gesichert ist ?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen