Pfändung 380€

2. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Brennpunkt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung 380€

Hallo @ all
Ich habe eine alte Sache gehabt, ( 3 Jahre her).Heute sollte ich die EV abgeben wegen 380€.Der GV lies sich nach langem hin und her dazu überreden, dass ich es in raten abzahlen kann (50,00€ monatlich)Jetzt will er jedoch pro Zahlung (Rate) jeweils nochmal 5,50€ für Auslagen.Ist das rechtens??Würde den Betrga gerne komplett zahlen, geht leider im Moment nicht, da ich ein neues Auto brauchte und jetzt ziemlich klamm bin :-(
Danke für eure Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

wie neu ist denn das neue Auto?

Unter Umständen kann dies gepfändet werden....dann machst dir ein riesiges Eigentor....

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#2
 Von 
Brennpunkt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist ein Renault 19 ( BJ 1995).Aber der hat auch 1500€ gekostet und ich verdien nicht soviel ( Teilzeitstelle), also muss ich ja auch noch von was leben.Mir geht es aber nur darum, dass sich aufgrund der jeweils 5,50€ die Summe um 40€ erhöht

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn der GV Zahlungen entgegennimmt und an den Gläubiger weiterleitet, entstehen Gebühren. Das sind Kosten der Zwangsvollstreckung und müssen vom Schuldner getragen werden.

Ob die Gebührenhöhe 5,50 € beträgt, weiß ich nicht. Aber für die Gebühren des GV gilt das GvKostG. Bei der Gebührenaufstellung müsste der GV eigentlich angegeben haben, aus welchem Gebührentatbestand letztendlich die jeweilige Gebühr folgt.

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