>Pfändungs- und Überweisungsbeschluss? Richtiger Weg?
Hallo,
befindet sich das Mietkautionskonto im Besitz des Vermieters in Form eines Sparbuches?
Eine Pflicht, sich daraus zu befriedigen hat er nicht. Er kann die laufende Miete verlangen. Soviel erst mal dazu.
Gegen den PfüB kannst Du kein Rechtsmittel (wäre hier nur die Zwangsvollstreckungsgegenklage) einlegen, da Tatsachen, die eine solche Klage begründen würden, erst <h4>nach</h4> der Titulierung der Forderung bekannt geworden sein dürfen. Dir war vorher bekannt, daß die Kaution besteht, das hätte möglicherweise als Aufrechnung in dem laufenden Mahnverfahren mittels Widerspruch bzw. mittels Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erfolgen müssen.
Also, Du kannst verlangen, daß das Kautions-Konto aufgelöst wird. Dir steht der Kautionsbetrag zzgl. der aufgelaufenen Zinsen zu (wenn es außer den Mietschulden keine weiteren Schulden gibt, ev. aus Schadenersatz o.ä.).
Dies hat aber mit der Pfändung nichts zu tun. Erklärt der Vermieter die Freigabe der Kaution nicht, mußt Du gegen ihn klagen.
Beruft sich der Vermieter bei seiner Weigerung möglicherweise auf die Schulden, die Du bei ihm hast, kann er damit nicht durchdringen, weil er über die Schulden einen Titel hat und auch vollstreckt.
Wenn er in voller Höhe der Schulden vollstreckt und zusätzlich noch die Kaution einbehält, würde er sich insofern ungerechtfertigt bereichern, als daß die Weigerung der Freigabe der Kaution unbillig wäre, sprich er die Forderung, die er hat, theoretisch doppelt erhalten würde. Einmal aus der Pfändung (wenn es was zu pfänden gibt) und einmal aus der Kaution.
Wenn die Pfändung erfolglos verläuft, kann er sich aus der Kaution bedienen, aber auf alle Fälle würde ich sofort mit kurzer Frist die Herausgabe fordern.
Frag aber nochmal einen Anwalt oder einen Rechtspfleger auf einem Gericht (das ist kostenlos). Die können Dir bestimmt auch helfen.
MfG
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von guest123-12 am 25.04.2003 20:33
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