Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Pfändung und Überweisungsbeschluss!

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

5143 Aufrufe

Pfändung und Überweisungsbeschluss!

Hallo Leute!
Ich habe vollgendes Problem, eigentlich keine Große Ding, Ich war mit einem Frau zusammen und nun sind wir aussernander, Meine Frage ist, Sie Arbeitet beim Arbeitsamt und Sie Schuldet mir 5000 Euro, Sie war also meine Freundin. Nun hat mein Anwalt gegen sie Pfändung und Überweisungsbeschluss beantragt und es wurde dem Drittschuldner zugestellt, wie Sehen meine Chancen aus bekomme ich überhaupt etwas? Ich würde mich sehr Freuen wenn ich einen Antwort bekommen könnte. Danke

-----------------
" "


von Deniz Kaan am 09.04.2005 15:37
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Pfändung und Überweisungsbeschluss!
das hängt
a) von ihrem nettoverdienst ab
b) ob sie unterhaltsverpflichtungen hat (kinder, ehemann)
c) ob vorpfändungen vorhanden sind.

wenn b und c zu verneinen sind und zB ein nettoverdienst von 1200 eur vorliegt bekommen sie jeden monat 189,- eur, wenn jedoch ein kind vorhanden ist müssten 1290,- eur netto verdient werden damit sie im monat 5,00 eur bekommen. diese freibeträge erhöhen sich zum 01.07 nochmals.

wieviel dabei herumkommt lässt sich abschätzen, sobald eine drittschuldnererklärung vorliegt, dass sollte zwei wochen nach zustellung der fall sein. ihre chancen sind aber als durchaus gut anzusehen.


von luDa am 09.04.2005 15:45
Status: Unsterblich (1777 Beiträge)
Userwertung:  2,3  (von 3 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Pfändung und Überweisungsbeschluss!
Sie hat 2 kinder und ist seit ein jahr getrennt Leben von ihrem Ehe Mann. Ist der Ehe Mann verpflichtet unterhalt zu seinem Kinder Zahlen?
Oder habe ich das recht ab jetzt , einen Kontopfändung zu machen? wenn ja wie werden dann meine Chancen sein??

-- Editiert von Deniz kaan am 09.04.2005 17:42:58


von Deniz Kaan am 09.04.2005 17:16
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Pfändung und Überweisungsbeschluss!
davon ausgehend, dass der ehemann arbeitet und auch unterhalt für die kinder zahlt wäre sie für den mann nicht unterhaltspflichtig, für die kinder sind beide elternteile unterhaltspflichtig, so daß eine unterhaltsberechtigte person zu berücksichtigen ist. ggfs. muss hierfür noch ein seperater antrag gestellt werden.

pfändare beträge sind dann ab einem nettoeinkommen von 1290,- eur zu erwarten - so die schuldnerin steuerklasse 2 hat müsste das eigentlich zu erreichen sein, so daß sie geld erhalten sollten.

als ehemaliger partner ist ihnen evtl. auch bekannt bei welcher bank das konto geführt wird - ggfs. ist eine kontopfändung wirksam weil dort pfändungsfreigrenzen nur auch gerichtlichen antrag der schuldnerin berücksichtigt werden. so kommt man häufig schneller an sein geld.

evtl. ist ihnen auch ein sonstiger vermögenswert bekannt (z.B. ein kfz, wertvoller schmuck, eigentumswohnung, bausparvertrag, lebensversicherung ....) der für eine pfändung in betracht kommt und das lästige warten auf ihr geld abkürzt - der gegenstand sollte einen wert von 300,00 eur aber deutlich übersteigen. bei den geschilderten verhältnissen halte ich tilgungsraten von auch nur 200,00 eur für eher unwahrscheinlich - so daß es jahre dauern wird bis das geld vollständig wieder bei ihnen ist.


von luDa am 09.04.2005 17:45
Status: Unsterblich (1777 Beiträge)
Userwertung:  2,3  (von 3 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Pfändung und Überweisungsbeschluss!
Der Ehe Mann Arbeitet in Siemens als Einrichter! denke das Er ca: 1800 Euro Netto verdient. Sie Arbeitet im Arbeitsamt als Arbeitsvermitlerin, verdient Ca: 1600 Euro Netto, Sie besitzt einen Auto, und wohnt im Bundesverdienste Wohnung und zahlt Ca: 600 Euro Miete. So wie ich jetzt Erfahren habe hat Sie auch diverse Lebensversicherungen und andere sonstige Dinge! Ja Sie hat einen Konto bei der Postbank und hat einen Guten Dispo zu verfügung! Ich weiß natürlich nicht ob der Ehe Mann Unterhalt zahlt? Jetzt meine Frage, Ist ein Kontopfändung sinn voller als Lohn Pfändung beim Arbeitgeber? Das Pfändung und Überweisungsbeschluss wurde am 5.4.2005 zum Arbeitsamt zugestellt und warte auf einen Antwort vom Drittschuldner. Noch eine Frage bitte, ist Ihre Lohn zu Zeit Eingefrohen? und zahlt der Arbeitgeber Sie aus? oder muss Sie jetzt zum Amtsgericht??? Oder hat mein Anwalt einen Fehler gemacht, das wir gleich zum Arbeitsgeber gegangen sind. Muss ich oder meine Anwalt um einen Kontopfändung zu Beantragen nochmal ca: 2 Monate warten? oder geht das jetzt schneller weil ich schon das Pfändung und Überweisungsbeschluss Titel habe!!Bitte um Rück antwort. Danke

-- Editiert von Deniz Kaan am 09.04.2005 18:31:17


von Deniz Kaan am 09.04.2005 18:03
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Pfändung und Überweisungsbeschluss!
der lohn ist nicht eingefroren, der arbeitgeber zahlt den unpfändbaren teil des lohnes an die schuldnerin und den rest an sie. die berechnung erfolgt vom arbeitgeber.

bei 1600 netto und 1 berücksichtigten unterhaltspflichtigen person ergibt das 160 eur pro monat an sie. bei 5000,- eur gesamtforderung (zu der sicherlich noch anwaltskosten von insgesamt mindestens 500,- eur hinzukommen) zahlt sie über 30 Monate - unter Berücksichtigung der Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen und der Anwaltskosten wohl über 40 Monate - also mehr als 3 Jahre was sicher nicht in ihrem interesse ist.

um was für ein kfz handelt es sich denn und ganz wichtig gehört es ihr auch (nicht geleast oder finanziert mit sicherungsübereignung)? bei einem wert unter 2.000 eur ist die pfändung wegen der hohen kosten unlukrativ.

lebensversicherungen könnten ein guter ansatz sein, es müssten dann aber kapitalbildene lebensversicherungen sein und keine risikolebensversicherungen. dann können sie den anspruch und herausgabe pfänden, die lebensversicherungen kündigen und erhalten das geld ausgezahlt.

bei einer kontenpfändung ist das dispolimit egal, es werden nur guthabenbeträge an sie gezahlt - über kurz oder lang wird sie aber einen freigabebeschluss erwirken und sie bekommen nicht mehr als bei der gehaltspfändung zudem wechseln viele schuldner dann schnell das konto wohin das gehalt gezahlt wird.

evtl. bringt es etwas mal den gerichtsvollzieher zuhause vorbeizuschicken ob der etwas findet und ihn mit der eidesstattlichen versicherung drohen zu lassen - aufgrund folgender schufa einträge entwickeln viele schuldner dann ungeahnten zahlungswillen da es ansonsten keine kredit-, handyverträge etc. mehr gibt und auch viele banken die geschäftsbeziehungen kündigen.


von luDa am 09.04.2005 18:36
Status: Unsterblich (1777 Beiträge)
Userwertung:  2,3  (von 3 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Pfändung und Überweisungsbeschluss!
Ich Glaube das Ding ist wohl nach Hinten los gegangen, und werde wohl sehr lange um meine Geld warten müssen! Was bringt es Mir wenn ich den Grichtvollzier zu ihr zu schicke? ich glaube nicht das sie denn eidesstattlichen versicherung ab gibt, weil sie eine Beamtin ist, dürfen die des überhaupt einen eidesstattlichen versicherung abgeben?? Muss Ich jetzt wieder von Anfang an Beginnen, wegen denn Kontopfändung oder kann mein Anwalt mit einenm Schreiben an Die Bank Senden Kontopfändung so Erreichen??? Naja mit 100 oder 200 Euro würde ich ja auch zufrieden sein, wenn es überhaupt was wird??? Danke

-----------------
" "


von Deniz Kaan am 09.04.2005 18:49
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Pfändung und Überweisungsbeschluss!
Der Gerichtsvollzieher kann zum einen wertvolle Gegenstände pfänden, zum anderen, sofern wirklich nichts vorhanden sein sollte, die eidesstattliche Versicherung abnehmen. Darin wird angegeben, was die schuldnerin an Wertsachen, Bankverbindungen, Sparanlagen, etc. besitzt.
Daraus sollte sich dann eine neue Möglichkeit zum Pfänden ergeben.

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."


von Mahnman am 09.04.2005 22:41
Status: Tao (5486 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 29 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Pfändung und Überweisungsbeschluss!
Bekommt Die Schuldnerin auch ein Pfändung und Überweisungsbeschluss Brief nachhause zugeschickt, oder nur der Arbeiteber? Wenn sie in Kenntnis genommen wird was geschieht dann mit ihr?

-----------------
" "


von Deniz Kaan am 10.04.2005 13:10
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Pfändung und Überweisungsbeschluss!
ja, er wird der schuldnerin genauso zugestellt wie dem arbeitgeber. dann ist der arbeitgeber in der pflicht pfändbare beträge an sie auszuzahlen, mit der schuldnerin pasiert nichts weiter.

bei manchen stellungen (wie zB fahrer von geldtransporten) kann es zu kündigungen kommen wenn zweifel an der zuverlässigkeit des schuldners bestehen, das wird hier aber nicht der fall sein.

an ihrer stelle würde ich zunächst einmal das ergebnis der gehaltspfändung abwarten und mir dann überlegen ob ich mit den raten leben kann (wird ja mit gut 6% besser verzinst als bei jeder bank) wenn ich das verneine würde ich den gerichtsvollzieher direkt vorbeischicken, das hat schon einen gewissen psychologischen druck wenn der gute mann vor ihr steht und in die wohnung gucken will. wenn nicht gezahlt wird ist sie auch als beamtin verpflichtet die eidesstattliche versicherung abzugeben, spätestens aus dieser können sich dann noch weitere ansatzpunkte für vollstreckungsmöglichkeiten ergeben.


von luDa am 10.04.2005 14:05
Status: Unsterblich (1777 Beiträge)
Userwertung:  2,3  (von 3 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Pfändung und Überweisungsbeschluss!
Noch eine Frage Bitte.
1. Muss der Drittschuldner innerhalb von 14 Tagen Mir einen Drittschuldner Erklärung abgeben oder können sie sich zeit lassen mit der Erklärung?

2. Muss Ich denn gerichtsvollzieher selber bezahlen oder ist sie dafür zuständig wenn ich einen gerichtsvollzieher zu ihr zuschicke?.
3. Darf ich denn gerichtsvollzieher sofort Los Schicken oder muss Ich das wieder im Amtsgericht beantragen?


-----------------
" "

-- Editiert von Deniz Kaan am 10.04.2005 16:29:37


von Deniz Kaan am 10.04.2005 16:21
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97927
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online