>Pfändung und Überweisungsbeschluss!
der lohn ist nicht eingefroren, der arbeitgeber zahlt den unpfändbaren teil des lohnes an die schuldnerin und den rest an sie. die berechnung erfolgt vom arbeitgeber.
bei 1600 netto und 1 berücksichtigten unterhaltspflichtigen person ergibt das 160 eur pro monat an sie. bei 5000,- eur gesamtforderung (zu der sicherlich noch anwaltskosten von insgesamt mindestens 500,- eur hinzukommen) zahlt sie über 30 Monate - unter Berücksichtigung der Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen und der Anwaltskosten wohl über 40 Monate - also mehr als 3 Jahre was sicher nicht in ihrem interesse ist.
um was für ein kfz handelt es sich denn und ganz wichtig gehört es ihr auch (nicht geleast oder finanziert mit sicherungsübereignung)? bei einem wert unter 2.000 eur ist die pfändung wegen der hohen kosten unlukrativ.
lebensversicherungen könnten ein guter ansatz sein, es müssten dann aber kapitalbildene lebensversicherungen sein und keine risikolebensversicherungen. dann können sie den anspruch und herausgabe pfänden, die lebensversicherungen kündigen und erhalten das geld ausgezahlt.
bei einer kontenpfändung ist das dispolimit egal, es werden nur guthabenbeträge an sie gezahlt - über kurz oder lang wird sie aber einen freigabebeschluss erwirken und sie bekommen nicht mehr als bei der gehaltspfändung zudem wechseln viele schuldner dann schnell das konto wohin das gehalt gezahlt wird.
evtl. bringt es etwas mal den gerichtsvollzieher zuhause vorbeizuschicken ob der etwas findet und ihn mit der eidesstattlichen versicherung drohen zu lassen - aufgrund folgender schufa einträge entwickeln viele schuldner dann ungeahnten zahlungswillen da es ansonsten keine kredit-, handyverträge etc. mehr gibt und auch viele banken die geschäftsbeziehungen kündigen.
von luDa am 09.04.2005 18:36
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