Pfändung der Mietkaution durch Drittgläubiger ?
Pfändung der Mietkaution durch Drittgläubiger ?
Mal angenommen, ein ehemaliger Mieter von mir schuldet mir noch Mietschulden. Den VB "Vollstreckungsbescheid" aus dieser Forderung habe ich bereits seit längerem. Zu holen ist laut Gerichtsvollzieher auch nichts, da arbeitslos und arm. Für seine letzte Wohnung hat er jedoch drei Monatsmieten Kaution hinterlegen müssen. Eventuell ist dafür das Sozialamt eingesprungen.
Meine Frage lautet, an wen wäre der PÜ "Pfändungs- und Überweisungsbeschluß" korrekt zu richten:
An den neuen Vermieter als Verwalter des Treuhand-Mietkautionskonto ?
Oder an die Bank direkt, bei der das Konto geführt ist ?
-- Editiert von Andreas Kreuz am 16.05.2004 21:22:55
von Andreas Kreuz am 16.05.2004 21:20
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>Pfändung der Mietkaution durch Drittgläubiger ?
Die Kaution kann man schon pfänden. Sie verliert dadurch nicht die Funktion der Mietsicherheit. Es geht darum, dass der Vermieter beim Auszug die Kaution nicht an den Mieter, sondern an den Gläubiger auszahlt.
An wen der Beschluss gerichtet werden muss, kann ich aber auch nicht sagen.
von hh am 17.05.2004 12:51
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