>Pfändung einer Sauna
Nur, dass es hier nicht um den Einsatz des Gerichtsvollziehers und auch nicht um die Pfändung durch Insolvenzverwalter geht. Vermute mal eher, dass es darum gehen sollte, ob eine solche Sauna in die Insolvenzmasse fällt.
Das sie wohl kaum zum notwendigen Hausrat gehört und an und für sich pfändbar wäre, zählt sie meines Erachtens zur Insolvenzmasse. Eine andere Frage ist, ob der Insolvenzverwalter die Sauna verwerten will oder diese aus Kostengründen freigibt.
Steht die Sauna denn in einem Haus, das im Eigentum des Schuldners steht (also nicht Mietwohnung)? Dann könnte ich mir auch gut vorstellen, dass der Insolvenzverwalter sozusagen anordnet, dass sie im Haus verbleibt, um ggf. den Wert zu erhöhen.
So oder so, ich würde sie auf jeden Fall gegenüber dem Insolvenzverwalter angeben.
von Eidechse am 02.12.2008 12:06
Status: Unsterblich (2211 Beiträge)
Userwertung:
3,8
(von 17 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag petzen