Personenbeförderungsschein trotz Tschechischem Führerschein?

1. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Gungrave94
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 14x hilfreich)
Personenbeförderungsschein trotz Tschechischem Führerschein?

Servus,

hoffe ich bin hier in der richtigen Kategorie.

Folgendes, ich bin in Deutschland geboren, besitze jedoch einen Tschechischen Elternteil. Mit erreichen des 18. Lebensjahres konnte ich deshalb neben der Deutschen Staatsbürgerschaft auch noch die Tschechische anfordern, und besitze somit beide.

Nun wollte ich Nebenjoblich als Krankenpatientenfahrer bei einem Taxiunternehmen beginnen und musste dafür einen Personenbeförderungsschein beantragen. Soweit so gut, nun sagte mir aber der liebe Herr von der Zulassungsstelle, dass es nicht möglich sei da ich in Deutschland wohnhaft bin und der Tschechische Führerschein somit keine Gültigkeit hat. Das ist doch Schwachsinn! Ich habe wie gesagt auch die Tschechische Staatsb. und der Führerschein ist in der ganzen EU gültig! Wieso sollte ich dann auch kein Anrecht haben den Pbs zu machen? Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Hatten Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland?

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gungrave94
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von hamburger-1910):
Hatten Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland?


Mein Hauptwohnsitz war in Deutschland, jedoch hatte ich noch einen anderen gemeldeten Wohnsitz bei meinem Opa in der Tschechischen Republik.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Fahren Sie nicht mehr mit diesem Führerschein!!!

Sie begehen sonst eine Straftat!!!

"Das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem ausländischen Führerschein, der hier nicht oder nicht mehr anerkannt wird, wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft."

+

"Ein ausländischer Führerschein berechtigt nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland,

(...)

wenn Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten"

+

"Ordentlicher Wohnsitz

Fahrerlaubnisbewerber müssen ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, d.h. - vereinfacht gesagt - hier während mindestens 185 Tagen im Jahr wohnen."

Quelle:https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/gueltigkeit-auslaendischer-fahrerlaubnisse-fuehrerscheine-in-der-bundesrepublik-deutschland.html?nn=58398

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

§ 48 Abs 4 FeV:

Zitat:
(4) Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist zu erteilen, wenn der Bewerber
1. die nach § 6 für das Führen des Fahrzeugs erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis besitzt, ...


Zitat:
da ich in Deutschland wohnhaft bin und der Tschechische Führerschein somit keine Gültigkeit hat

So eine Aussage gilt nur für andere als EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse. Die dürfen nach § 29 FeV noch 6 Monate nach Begründung des Wohnsitzes in D genutzt werden und müssen dann umgeschrieben werden.

Tatsächlich könnte es problematisch werden, wenn in der tschechischen FE ein deutscher Wohnsitz eingetragen ist. § 28 Abs. 4 FeV:
Zitat:
Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis,
...,
2. die ausweislich des Führerscheins oder vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührender unbestreitbarer Informationen zum Zeitpunkt der Erteilung ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, dass sie als Studierende oder Schüler im Sinne des § 7 Absatz 2 die Fahrerlaubnis während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts erworben haben,


Grundsätzlich hat man mit der EU-Fahrerlaubnis aus Tschechien auch einen Anspruch auf den P-Schein. Die Antwort des Herrn von der Zulassungsstelle könnte sich aber auf die FE insgesamt bezogen haben, wenn dort ein deutscher Wohnsitz eingetragen ist.

2x Hilfreiche Antwort

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