Personalisierte Briefbögen aus Datenbank

24. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Chackyx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Personalisierte Briefbögen aus Datenbank

Guten Tag,
ich hoffe Sie können meine Frage beantworten:

Ein Unternehmen plant von den Mitarbeitern berufsbezogene Daten (Name, Vorname, Berufsbezeichnung etc.) in einer Datenbank zu speichern um daraus personalisierte Briefbögen automatisiert zu erstellen. Die Datenbank ist von extern via Passwort erreichbar. Benötigt das Unternehmen hierzu die Zustimmung der Mitarbeiter? Welche gesetzlichen Vorschriften müssen beachtet werden?

Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Chackyx):
Die Datenbank ist von extern via Passwort erreichbar.

Warum?
Ist das abschaltbar, so das die Datenbank nicht mehr von außen erreichbar ist?



Zitat (von Chackyx):
Welche gesetzlichen Vorschriften müssen beachtet werden?

In welchem Land befindet sich die Datenbank? Deutschland? EU? EU-Ausland?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chackyx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort. Die Datenbank soll in diesem Fall immer von außerhalb erreichbar sein. Möglich wäre Alternativ eine Datenbank, welche nur in einem geschlossenen Netzwerk genutzt wird. Z.B. in einem Intranet. Der Server mit der Datenbank steht in Deutschland.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Ich gehe davon aus dass die Datenbank nur für Mitarbeiter des Unternehmens zugänglich ist?

Die genannten Datenkategorien (Name, Vorname, Berufsbezeichnung, geschäftliche Email-Adresse, geschäftliche Rufnummern u.ä.) unterliegen innerhalb des Unternehmens keinem besonderen Schutzniveau und können daher z.B. in Verzeichnisdiensten unternehmensweit verfügbar gemacht werden.

Eine Ablage in einer Datenbank zum Zwecke der Generierung von Briefbögen ist eine weitere legitime Verwendung dieser geschäftlichen "Basisdaten". Dass die Datenbank auch über das Internet zugänglich ist spielt hierbei keine Rolle, wenn sie lediglich für Berechtigte zugänglich ist.

Etwas andere läge der Fall wenn die Daten hierzu an Dritte und ggf. auch noch ins Ausland transferiert werden sollen. Aber auch das ist bei den angegebenen Datenkategorien mit relativ wenig Formalitäten völlig legal zu schaffen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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