Personalgespräch Ermahnung/Abmahnung

15. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
jojocgn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
Personalgespräch Ermahnung/Abmahnung

Hallo ich war zu einem Personalgespräch geladen worden , man teilte mir auf Nachfrage nicht das Thema mit, so das ich nicht Vorbereitet dort hineinging.
Nun saßen Chefin und Personalchefin vor mir.
Vorgewurfen wurden mir drei Emails
1. an einen Kollegen im Backoffice in der ich Unmut darüber kundt tat das mich das ganze "heck meck" bei denen Aufregt, weil man nie weiß was darf man jetzt was nicht. ich wurde weder beleidigent noch sonst was (ps in unserem betrieb in dem ich seit 7 jahren arbeite reden wir alle umgangssprachlich und sind per du)
2. an einen Kollegen aus dem selben Bereich äußerte ich wieder Unmut darüber , das ich einem unserer Kunden gerne mehr Kundenfreundlichkeit entgegenbringen wollte und ich bedauere das dies wohl nicht Teil des Unternehemens sei ( vielleicht grenzwertig ?) also rief ich den Kunden an um ihm zu sagen er muss sich ein 4tes mal per Post bei uns melden (die ersten drei male sind wohl nicht angekommen oder nicht Bearbeitet worden)
3. ich habe an unseren Präsidenten eine Beschwerdemail geschickt, weil eine bestimmte Notanlaufstelle für unsere Kunden über Stunden nicht erreichbar war und dies nicht neu, sondern schon seit langem bekannt ist und keiner sich drum kümmert. ( ich nehme an hier hats dann darauf hin einen rundumschlag bei allen vom geschäftsführer bis zum direkten vorgesetzten gegeben ) ABER es wurde endlich sofort gehandelt und versucht dem misstand auf die Spur zu kommen

und dann kommt noch ein facebookeintrag bei einem freund/und kollegen hinzu, er stellte einen link ein wo man , falls der "notruf" nicht erreichbar ist dort online sich melden kann.. dieser link funktionierte nicht und mein kommentar war "funktioniert leider wie die notrufhotline gestern auch schon wieder 2 std nicht"

Jetzt stand ich da und wurde gefragt ob ich mich im unternehmen noch Wohl fühle und inwieweit eine Zusammenarbeit für mich noch denkbar war...
hab ich natürlich gesagt wenns mir nicht gefällt würde ich kündigen , da ich das noch nicht getan habe wirds mir wohl gefallen !

Jetzt steht im Raum ob die mich Ermahnen oder Abmahnen ..
Können die das überhaupt ??
ich finde persönlich habe ich ja keinen Beledigigt .... ich kritisiere nur Misstände die fakt sind...

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)



Du hättest ruhig sagen können, was dich stört und worauf es dir ankommt. Denn das sind alles Aspekte, die die Unternehmensleitung dringend interessieren sollten.

Du musst der GF deutlich machen, dass dich genau das stört , was dem Unternehmen schadet, nämlich die Kundenunfreundlichkeit und das Servicedilemma. Was man genau in dem Fall abmahnen können soll, ist mir unklar.

-----------------
" "

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Das hat zwar im Moment mehr mit Hellseherei zu tun, aber ich tippe mal darauf, dass die Mail an den Präsidenten Ärger bereiten kann.
Üblicherweise ist der nächste Vorgesetzte die Instanz, bei der man sich beschweren soll als Mitarbeiter.


-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jojocgn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

ja aber direkte vorgesetzte haben ja 1 jahr lang nichts dagegen gemacht !
und der da drüber , zu dem hatte ich noch nie n guten draht also hab ich den gleich auch übersprungen gehabt ...
hätte aber nie gedacht das es mal so auswirkungen hat wenn man sich ums unternehmen und kunden gedanken macht statt nur stumpf zu machen und die schnauze zu halten

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)


Sollte man dich abmahnen, weil du den Präsidenten informiert hast, dann wende dich an den Präsidenten!



-----------------
" "

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ich würde außerdem erklären, an solchen Gesprächen nicht mehr teilzunehmen, außer mit Anwalt. Je früher die merken, daß man mit Ihnen nicht alles machen kann, umso besser.

-----------------
"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

"...und der da drüber , zu dem hatte ich noch nie n guten draht also hab ich den gleich auch übersprungen gehabt ..."

Als AN sicher verständlich, aber auch nicht sinnvoll, in Ihrer Position.

Gibt es einen BR?
Könnte der hilfreich sein?

Cool bleiben und im Fall einer Abmahnung oder Ermahnung hier wieder posten, wäre mein Tipp.



-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.001 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen