>Personalausweisnummer speichern
Der Empfänger hat vermutlich sowieso keinen Anspruch, weil er mit Hermes gar keinen Vertrag hat. Insbesondere könnte der Empfänger (!) wohl auch nicht dagegen vorgehen, wenn Hermes ihm die Aushändigung mit der Begründung "nicht an rothaarige Düsseldorfer" verweigert.
Interessant wird's, wenn man die Rechtsbeziehung von Hermes mit dem Absender anschaut. Der Absender dürfte aber den
AGB zugestimmt haben ("Auslieferung nur an Empfänger, die der Speicherung zustimmen" ).
Und der Absender kann dem Empfänger auch keine Rechte einräumen, die er selbst nicht hat, insbesondere also auch nicht das Recht, sich diesbezüglich "have the cake and eat it" einzuräumen - nach dem Motto "ich kann den Anspruch einfordern, weil er mir abgetreten wurde, muß mich aber nicht an die
AGB binden lassen, weil ich nicht ursprünglicher Vertragspartner war".
Ich könnte mir auch berechtigtes Interesse an einer (zeitlich begrenzten) Speicherung vorstellen, immerhin muß Hermes ggfs. beweisen können, wem man das Paket herausgegeben haben will, wenn plötzlich jemand kommt und sagt "eigentlich bin ich der Empfänger, wo ist mein Paket?".
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von VivaColonia am 17.03.2010 15:10
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