Person gibt meine Daten bei der Polizei an.

10. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
mensch2012
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 29x hilfreich)
Person gibt meine Daten bei der Polizei an.

Eine Person die bei Rot über die Ampel gefahren ist hat bei der Polizei meinen Namen angegeben. Heute habe ich ein Strafmandat in Höhe von 124 Euro erhalten. Tatsache ist das ich nie von einem Polizisten angehalten worden bin bzw mit dier Tat nichts zu tun habe. Wird bei der Überprüfung kein Personalausweis verlangt? Kann jeder der auf dem Rad angehalten wird meine Daten angeben. Diese sind im Übrigen leicht im Internet zu recherchieren (inc. Geburtsdatum und Adresse) da ich ein Geschäft habe. Ich werde morgen bei der Polizei Einspruch einlegen. Wenn ich neben 124 Euro auch noch Prozesskosten zahlen muss für eine Tat mit der ich nicht in Verbindung stehe wäre das wirklich Unglaublich. Hat jemand im Forum eine Erklärung bzw Tipp was ich machen kann? Danke

-----------------
""

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mensch2012
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 29x hilfreich)

Ich habe soeben gegoogelt. Dort steht... 1. Die Identität eines Tatverdächtigen kann auch ohne Ausweispapiere festgestellt werden, wenn der Betreffende von anderen glaubwürdigen Personen zuverlässig und vollständig identifiziert wird bzw. etwaige fehlende Angaben leicht aufgrund der vorhandenen Identitätsangaben ergänzt werden können (z.B. aus dem Melderegister etc.)

Wie gesagt meine Daten (Name, Adresse, GEb. datum) sind vielen Bekannt. Reicht es aus wenn man der Polizei diese angibt und so tun kann als wäre man diese Person. Wie gesagt ich wurde nie wegen "bei Rot mit dem Fahrrad über die Ampel fahren" angehalten!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Moin,
mit Datenschutz hat das wenig zu tun. Das Problem wäre im Forum Verkehrsrecht sich iel besser aufgehoben.

Ob der Polizist sich das Nummernschild notiert hat ?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hat der Polizist sich die Farbe / Marke des Rads aufgeshrieben ? Ist das mit Deinem Rat identisch ?

Kannst Du nachweisen, wo Du zu dem Zeitpunkt warst, das wäre hilfreich und würde Deine Angaben untermauern.

Sonst würde ich es mal mit einer Betrugsanzeige versuchen, ggf. nimmt die Polizei dann die Verwechslung ernst.

Akteneinsicht dürftest Du erst mit einem Anwalt bekommen.



-----------------
"Chylla"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mensch2012
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 29x hilfreich)

In dem Schreiben stehen neben der Höhe des Bußgeldes und meiner Daten keine Weiteren Angaben. Der Vorfall soll MItte November stattgefunden haben. Da ich die exakte Uhrzeit nicht kenne kann ich leider kein "Alibi" angeben. Ich werde morgen bei der Polizei nachfragen. Danke für die Antwort.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mensch2012
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 29x hilfreich)

Ein Nummernschild wurde nicht aufgeschreiben. Das ist ein Vorfall der mit einem Fahrrad geschehen sein soll. Darum gibt es diese Art der Daten leider nicht.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.866 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen