Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer

Pergola an Nachbargrenze zulässig lt. Satzung?

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

1085 Aufrufe

Pergola an Nachbargrenze zulässig lt. Satzung?

Hallo,

ich möchte eine Pergola angrenzend zu meinem Nachbarn hinstellen. Höhe ca. 2m, Breite ca. 2,50m. Diese würde nicht direkt an sein Haus grenzen, sondern nur am Ende seines Gartens an ein Gartenbeet.
Bevor ich das mache, würde mich interessieren, ob mir die Gemeinde nen Strich durch die Rechnung machen kann. Lt. Satzung steht nicht, dass ich das nicht darf. Da steht nur, dass ich nen Maschendrahtzaun hinstellen kann, aber nicht was ich nicht darf. Bin ich dadurch auf der sicheren Seite?
Andere Nachbarn habens aber scheinbar wegen der Höhe über 1,20m nicht genehmigt bekommen...

Wiederrum andere Nachbarn haben aber Gartenhäuser gebaut an ähnlichen Stellen oder zwischeneinander Zäune in 2m Höhe.

Hier mal die Satzung, wäre nett, wenn einer sagen könnte, ob ich auf der sicheren Seite bin. Danke!



-----------------
" "

-- Editiert am 29.07.2010 11:05


von rezwiebel am 29.07.2010 11:04
Status: Praktikant (17 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

>Pergola an Nachbargrenze zulässig lt. Satzung?
Also ich sehe aus der Satzung kein Hindernis. Allerdings ist sicher die Bauordnung und das Nachbarrecht hinsichtlich Abstandsflächenregelung zu beachten.
Am einfachsten scheint mir auf das zuständige Otsbauamt zu gehen da es sich wohl um eine Ortssatzung handelt. Wenn die ihr OK geben (bestätigen lassen!) noch mal mit dem Nachbarn klären.

MfG
T.Heidolph

-----------------
""


von Heido am 29.07.2010 15:49
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Pergola an Nachbargrenze zulässig lt. Satzung?
Also Abstandsflächenregelung gibts soweit nicht, wir haben auch die Carports direkt aneinander. Und die Bauordnung ist der obige Ausschnitt. Gerade den Gang zur Gemeinde wollte ich vermeiden, da ich davon ausgehe, dass sowieso niemand was sagt (zumindest nicht solange ich sie nicht mit der Nase drauf stoße).

Sollte dann trotzdem mal die Beschwerde kommen...was denken die anderen Profis hier im Forum darüber?

-----------------
" "


von rezwiebel am 30.07.2010 09:56
Status: Praktikant (17 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94207
beantwortete Fragen
21
Anwälte jetzt
online
So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt