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Pension hat Reservierung "verbummelt"

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Pension hat Reservierung "verbummelt"

Wenn eine Pension eine schriftlich bestätigte Reservierung "verbummelt", ist der Pensionsbesitzer dann gezwungen, die Mehrkosten für ein anderes Hotel zu ersetzen?

Ab welchem Streitwert lohnt es sich überhaupt, einen Anwalt einzuschalten?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

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von cherry_de am 18.03.2010 11:58
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Pension hat Reservierung "verbummelt"
Hallo,

quote:
.....Wenn eine Pension eine schriftlich bestätigte Reservierung "verbummelt", ist der Pensionsbesitzer dann gezwungen, die Mehrkosten für ein anderes Hotel zu ersetzen?.....

Natuerlich ist der Pensionsbesitzer fuer die Einhaltung des geschlossenen Vertrages verantwortlich. Sie koennen die Unterbringung in eine adaequate Unterkunft verlangen. Mehrkosten hat er zu uebernehmen, aber Angemessenheit ist zu beachten.

Weigert er sich koennen SIe einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen beauftragen. Der Streitwert ist hier nebensaechlich, denn auch diese Kosten hat der Pensionsbesitzer zu uebernehmen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"


von bernardoselva am 18.03.2010 14:14
Status: Unsterblich (984 Beiträge)
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