quote:Natuerlich ist der Pensionsbesitzer fuer die Einhaltung des geschlossenen Vertrages verantwortlich. Sie koennen die Unterbringung in eine adaequate Unterkunft verlangen. Mehrkosten hat er zu uebernehmen, aber Angemessenheit ist zu beachten.Weigert er sich koennen SIe einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen beauftragen. Der Streitwert ist hier nebensaechlich, denn auch diese Kosten hat der Pensionsbesitzer zu uebernehmen.
.....Wenn eine Pension eine schriftlich bestätigte Reservierung "verbummelt", ist der Pensionsbesitzer dann gezwungen, die Mehrkosten für ein anderes Hotel zu ersetzen?.....
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So einfach geht das!