Im letzten Jahr hat die Person A an 230 Tagen im Monat einfach 75 KM zu Arbeit zurückgelegt. Kann die Person das geltend machen obwohl Sie kein eigenes Auto zur Nutzung hatte. Die Person hat sich immer verschiedener Autos bedient aus dem Familienkreis, Freundin um zur Arbeit zu kommen. Der Arbeitsort ist natürlich nachweisbar. Tankbelege sind keine Vorhanden leider.
Wenn die Entfernungspauschale den Betrag von 4.500€ überschreitet, muss der Steuerzahler glaubhaft machen, dass der die Strecke mit dem PKW zurückgelegt hat. Dieser Nachweis wird hier nicht gelingen, was dazu führt, dass die Entfernungspauschale auf 4.500€ begrenzt wird.Mit Nachweis könnten 5.175€ geltend gemacht werden. Dass aus dem Bekanntenkreis Autos für eine derart hohe Kilometerleistung ausgeliehen wurden, ist im übrigen wenig glaubhaft.