Pendlerpauschale oder Doppelte Haushaltsführung?

3. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 6x hilfreich)
Pendlerpauschale oder Doppelte Haushaltsführung?

Liebes Forum,

im vergangenen Jahr war ich 10 Wochen außerhalb meines Wohnortes festangestellt. Nun ist meine Frage, ob es vorteilhafter in der Steuererklärung ist, die Kilometer pro Tag (das wären allerdings jeden Tag je 2 Stunden An- und Abfahrt; kann man dann auch einen Verpflegungsmehraufwand von 12 Euro angeben und wenn ja, wo wird der eingetragen?) oder doppelte Haushaltsführung angeben soll.
Letzteres ist womöglich etwas aufwändiger, da ich dreimal die Unterkunft gewechselt habe und über die Nachweise nur relativ kleine Beträge (ca. 300 Euro) angeben kann. Andererseits könnten dann für den gesamten Zeitraum die 24 Euro Verpflegungsmehraufwand berechnet werden.

Für Variante A: Wären die 4 Stunden Fahrt am Tag überhaupt glaubwürdig? Wo trage ich die 12 Euro/Tag Verpflegung ein?

Für Variante B: Kommen in diesem Fall - ich darf bei Unterkunft ja nur die tatsächlichen Kosten angeben, keine Pauschale, richtig? - mit den Fahrtpauschalen und Verpflegungspauschalen womöglich doch mehr Werbungskosten zusammen?

Vielen Dank für eine Einschätzung hierzu!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47593 Beiträge, 16825x hilfreich)

Es gibt kein Wahlrecht. Es sind die tatsächlichen Verhältnisse anzugeben. Alles andere wäre Steuerhinterziehung.

Wenn man angibt, über einen Zeitraum von 10 Wochen pro Strecke 2h gefahren zu sein, dann wird man z.B. durch Vorlage von Benzinquittungen auch nachweisen müssen, dass man tatsächlich soviel gefahren ist.

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#2
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 6x hilfreich)

Ok, vielen Dank für die Antwort!

Wenn ich nun die Werbungskosten für die doppelte Haushaltsführung angebe, die ich ja alle einzeln per Nachweis belegen muss, kann ich dann noch die allgemeine Werbungskostenpauschale für Angestellte zusätzlich mit in die Steuererklärung aufnehmen?

Danke!

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

kann ich dann noch die allgemeine Werbungskostenpauschale für Angestellte zusätzlich mit in die Steuererklärung aufnehmen? Nö, natürlich nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 6x hilfreich)

Gilt denn die Werbekostenpauschale von 1000 Euro auch, wenn ich nur 10 Wochen in einer Festanstellung (Teilzeitvertrag) gearbeitet habe? Oder wird das anteilig auf die tatsächlichen Wochen berechnet?

Da es sich um eine Teilzeitbeschäftigung handelte, ist mein Lohn für diese 10 Wochen ca. 6000 Euro.
Daher frage ich mich, wenn die Werbekostenpauschale mit 1000 Euro angesetzt werden kann: lohnt es sich trotzdem eher den Aufwand zu betreiben und die Doppelte Haushaltsführung anzugeben?

Ich habe parallel als Freiberufler gearbeitet; Würde mir die Steuerersparnis aus dieser abhängigen Beschäftigung auch auf meine freiberufliche Tätigkeit angerechnet, falls ich mehr Kosten absetzen kann, als ich überhaupt Steuern aus dieser festen Beschäftigung zahlen muss?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47593 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
lohnt es sich trotzdem eher den Aufwand zu betreiben und die Doppelte Haushaltsführung anzugeben?


Wenn die Kosten der dHHF höher sind als 1.000€, dann ja.

Zitat:
falls ich mehr Kosten absetzen kann, als ich überhaupt Steuern aus dieser festen Beschäftigung zahlen muss?


Kosten absetzen heißt nicht, dass man Steuern in dieser Höhe erstattet bekommt. Wenn man einen Spitzensteuersatz von z.B. 25% hat und 100€ absetzen kann, dann führt das zu einer Steuerersparnis von 25€.

Theoretisch kann man sogar mehr Kosten absetzen als man überhaupt brutto verdient hat. Das wäre in der Praxis jedoch unglaubwürdig, weil wohl niemand einen Job machen würde, bei dem er mehr Kosten als Einkommen hat. Aber erst wenn die Kosten höher als das Bruttogehalt sind stellt sich die Frage der Anrechnung auf die freibrufliche Tätigkeit.

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