Zweite Frage:
wenn meine tatsächlichen Anfahrtskosten aufgrund der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel höher liegen, als die kalkulatorischen von 0,3 Euro pro Km/einfache Strecke, kann ich dann die tatsächlichen Anfahrtskosten berechnen (Monatskarten liegen vor) oder muss ich trotzdem so tun, als hätte ich den Pkw benutzt?
Danke für eure Antworten
LG Jule
Pendlerpauschale bei Nutzung des ÖPV
6. Januar 2009
Thema abonnieren
Frage vom 6. Januar 2009 | 22:25
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 5x hilfreich)
Pendlerpauschale bei Nutzung des ÖPV
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Januar 2009 | 22:06
Von
Status: Unbeschreiblich (47585 Beiträge, 16824x hilfreich)
Es gibt grundsätzlich nur die 0,30€/km. Dafür brauchst Du nicht so zu tun, als ob Du mit dem PKW fährst.
Und jetzt?
Schon
267.635
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten