Hallo,ein Freund soll jetzt einen Dienstwagen bekommen, den er auch privat nutzen kann. Es wird die 1% Regelung angewendet und er muss außerdem die Entfernungskilometer zur Arbeit mit 0,03% als geldwerten Vorteil versteuern, und zwar zu einem anderen Steuersatz als die 1% (er sagt 'Lohnsteuerart 04' - ist das dann pauschal?). Da er einen Weg von 55 km einfach zur Arbeit fährt, hat er bisher die Entfernungskilometer steuerlich geltend gemacht. Er meint, dass er das nun auch mit dem Firmenwagen weiterhin so machen kann. Ich dachte aber, dass dies nicht mehr geht, wenn die Firma diesen günstigeren pauschalen Steuersatz für die Entfernungskilometer anwendet. Wer hat denn nun Recht?-- Editiert von olganina am 18.12.2007 17:44:29
Dazu müsste man wissen, was sich hinter der Lohnsteuerart 04 verbirgt.Das hat nichts mit der Gesetzgebung oder dem Finanzamt zu tun, sondern vielmehr mit der Software, die der AG für die Lohnabrechnng verwendet.
Danke für die Antwort, das wusste ich nicht. Mein Bekannter meint, mit 04 sei eine pauschale Versteuerung gemeint.Allerdings war er gestern auf dem Finanzamt, wo man ihm sagte, er könne weiterhin die Pendlerpauschale geltend machen, wenn der AG nicht die Versteuerung der Privatkilometer übernimmt. Die Frage müsste also lauten: Wenn die Privatkilometer pauschal versteuert werden, kann man dann noch die Pendlerpauschale ansetzen?
Hallo,die Entfernungspauschale kann angesetzt werden, denn die 0,03% dürfen nicht pauschal besteuert werden, sondern werden zusammen mit dem 1% ganz normal versteuert!!!Gruß E.
Trotzdem kann der Arbeitgeber zusätzlich pauschal versteuert zahlen. Diese Beträge mindern dann jedoch wieder die Werbungskosten.Leider gibt der Sachverhalt für eine abschließende Beurteilung nicht genug her.
Danke für die Antworten!Oerdiz: mehr weiß ich leider auch nicht. Aber angenommen, der AG versteuert pauschal und man gibt die Kilometer bei der Steuererklärung trotzdem an: rechnet das Finanzamt das dann selbst raus?
Das Finanzamt rechnet das nicht selbst aus.wenn man die volle Entfernungspauschale ansetzt, obwohl man weiß, dass der AG dies bereits pauschal versteuert hat, dann ist das Steuerhinterziehung.
@hhwas ist denn das für ein Unsinn?Diese Antwort sollte gestrichen werden!Die Antwort von oerdiz vom 27.12. ist korrekt,hh sollte mal sein Wissen für 2008 aufbessern!Prost Neujahr!
Ui, scheinbar sind die Spezialisten hier uneins. Ich hätte gar nicht gedacht, dass das jetzt so kontrovers ist. Leider weiß ich nun auch nicht mehr als vorher. Da muss mein Bekannter dann halt mal einen Steuerberater fragen. Um eins klarzustellen: hier will niemand Steuern hinterziehen. Nur wie soll ein AN überhaupt wissen, welche Steuerart der AG angesetzt hat und was er nun noch selbst geltend machen kann?