Paypal im Minus - Käufer meldet Unberechtiger Kontozugriff

8. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
underout
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Paypal im Minus - Käufer meldet Unberechtiger Kontozugriff

Hallo zusammen,

ich habe Anfang Juni einen Verkäuf getätigt per Paypal. Der Verkauf hat über die Webseite Paxful.com statt gefunden.
Dem Käufer habe ich Bitcoins via Paypal verkauft. Beim Kauf habe ich dem Käufer um einen Screenshot von der Transaktion gebeten, diese habe ich auch erhalten. Einen Tag später, reicht der Käufer eine Meldung bei Paypal ein, dass ein unbefugter Zugriff auf seinem Paypal Konto stattgefunden haben soll.

Zitat:
In Verbindung mit der folgenden Transaktion wurde kürzlich eine Beschwerde aufgrund eines unberechtigten PayPal-Kontozugriffs eingereicht
Nun ist mir quasi ein doppelter Schaden entstanden. Aktuell die Mail von Paypal sieht so aus:
Zitat:
Ihr PayPal-Konto ist seit 22 oder mehr Tagen im Minus.
Der negative Kontostand beträgt 428.00 €.
Sie haben noch 7 Tage ab Empfang dieser Email Zeit uns zu kontaktieren oder sich in Ihr PayPal-Konto einzuloggen, um das Minus auf Ihrem PayPal-Konto auszugleichen.
Bei einer Verzögerung befinden Sie sich in Zahlungsverzug und wir sind gezwungen, Ihr Konto einzuschränken und die Forderung an ein externes Inkassounternehmen weiterzuleiten. Damit wir diese Unannehmlichkeiten vermeiden, empfehlen wir Ihnen, den ausstehenden Betrag umgehend auszugleichen.
. Wie kann ich da vorgehen? Muss ich es zahlen oder kann ich auf mein Paypal Konto für immer verzichten?

Andere Frage, kann man sein negativen Kontostand in Raten begleichen?

mit freundlichen Grüßen

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Vorweg: Wenn es wirklich ein gehacktes Konto war, könntest du am Ende der Dumme sein.

Ich persönlich würde aber von Paypal folgendes verlangen:
1. Einen klaren Beweis, dass es ein unberechtigter Zugriff war
2. Einen Beweis, dass der Kontoinhaber sein Passwort nicht weitergegeben hat
3. Einen Beweis, dass der Kontoinhaber seinen PC und seine Geräte ausreichend geschützt hat (Virenscanner Und Co)
4. Einen Beweis für ausreichend hohe Sicherheitsmechanismen bei Paypal

Normalerweise bekommt man nie auch nur irgendeinen der Beweise zu Gesicht. Ich würde dann stur die Zahlung verweigern, Paypal nicht mehr nutzen. Wichtig ist, dass man die Zahlung "zurück hält", bis die Beweise erbracht werden.

Denn blind auf Zuruf vertrauen, dass das alles schon wahr sei, muss man nicht.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Nun ist mir quasi ein doppelter Schaden entstanden. Aktuell die Mail von Paypal sieht so aus:


Ihnen ist doch überhaupt kein Schaden entstanden.
Sie haben das Geld doch rechtzeitig ins Sicherheit (also auf Ihr normales Bankkonto) überwiesen? Oder etwa nicht?

Jedenfalls muss Paypal nachweisen, dass wirklich ein unberechtigter Kontozugriff erfolgt ist. Das wird Paypal nicht können.

In 3 Monaten trudelt ein gerichtlicher Mahnbescheid ein -> Widersprechen und nicht zahlen!

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#3
 Von 
underout
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hab heute ein Schreiben erhalten vom Ksp Rechtsanwälte, mit der Aufforderung das Geld zzgl. Verzugsschadenpositionen, Zinsen, kaufmännische Mahnkosten und Anwaltsgebühr zu überweisen. Sollte ich auf das Schreiben reagieren? oder warten bis ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert? Außerdem steht auf dem Schreiben, sollte kein fristgerechter Zahlungseingang verzeichnet werden, werden die deren Mandantin (Paypal) empfehlen gerichtliche Schritte gegen mich einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten enstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung noch zusätzlich von mir zu tragen wären. Bedeutet, wenn Paypal im Recht wäre, das ich alle Kosten tragen müsste. Wie sollte ich darauf jetzt reagieren?

LG

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Sollte ich auf das Schreiben reagieren?

Brieffreundschaften unterhält man mit Leuten, die man irgendwie mag...

Soll heißen: Es genügt aus rechtlicher Sicht, exakt ein einziges Mal seinen Standpunkt klar zu machen. Wenn du entsprechend Paypal geschrieben hast, dass du beispielsweise das Hacking anzweifelst und beweise sehen willst, dann liegt der Spielball bei denen. Dass KSP nun irgendwas schreibt ändert exakt nichts daran.

Zitat:
Bedeutet, wenn Paypal im Recht wäre, das ich alle Kosten tragen müsste.

Das wollen die dir weiß machen. In Wahrheit ist das nicht immer so.

Es gibt die Chance, dass du bei einem sofortigen Anerkenntnis trotzdem nichts zahlen musst. Nämlich dann, wenn du das Gericht überzeugst, dass Paypal vollkommen unnötigerweise geklagt hat. So etwas kann vielleicht der Fall sein, wenn Paypal außergerichtlich verweigert, dir ausreichend darzulegen, dass es ein Hacking war. Denn wie gesagt: Auf bloße Behauptung der Paypal muss man gar nichts geben.

Wie das vor Gericht ausgehen würde, kann ich natürlich nicht versprechen. Aber da Paypal sowieso selten bis nie klagt...

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#5
 Von 
underout
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hab Paypal per Nachricht kontaktiert bezüglich Beweise. Folgenedes erhielt ich als Antwort zurück:

Zitat:
Vielen Dank für Ihre Mitteilung.


Rückbuchungen sind auch nicht in unserem Sinne, aber wenn die Zahlung nicht unter den PayPal-Verkäuferschutz fällt, zum Beispiel, wenn es sich um eine private Zahlung handelt, dann müssen wir sie leider zurückbuchen.

Die Kriterien für den Verkäuferschutz kurz zusammengefasst:

•Bei dem Artikel muss es sich um einen physischen Artikel handeln, der per Post versandt werden kann.
•Versenden Sie diesen an die in den Transaktionsdetails hinterlegte Adresse des Käufers. Klicken Sie dafür einfach auf den Link "Details" in der jeweiligen Zahlung.
•Wählen Sie eine Versandart, die sich online nachverfolgen lässt. Wir müssen außerdem sehen, dass Sie die Ware an den Käufer und die Adresse in den Transaktionsdetails verschickt haben.

Wenn Sie unsere Nutzungsbedingungen anzeigen möchten, klicken Sie unten auf der PayPal-Seite auf den Link "AGB".

Sollten Sie sich entscheiden, gegen den Käufer Anzeige zu erstatten, dann können wir der Polizei auf Anfrage weitere Informationen zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund des Datenschutzes kontospezifische Informationen ausschließlich an Gerichte und Strafverfolgungsbehörden weitergeben dürfen.

Zusatzinformationen:

• Details zum Verkäuferschutz finden Sie in den AGB, die Sie auf jeder PayPal-Seite unter dem gleichnamigen Link finden.
• Die entsprechenden Abschnitte zu Rückbuchungen finden Sie in unseren AGB. Punkte 4.1 "Zahlungseingang" und


Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das Paypal vor Gericht klagt?
Die möchten mir keine Nachweise liefern ob wirklich ein Unberichtiger Kontozugriff stattgefunden hat. Es geht hier um Bitcoins, die wirklich verschickt worden sind. Kann ich die Transaktion Paypal nicht als Beweis liefern?

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Antwort hat exakt nichts mit dem behaupteten "unberechtigten Kontozugriff" zu tun.
Auch willst du keine "kontospezifische Informationen". Du willst einen Beweis sehen, dass das Konto gehackt wurde...

Was lernen wir daraus? Paypal hat wieder einmal scheinbar keinerlei Beweis für die willkürlichen Entscheidungen, die es trifft.

Zitat:
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das Paypal vor Gericht klagt?

Meiner Meinung nach nachezu 0.

Zitat:
Kann ich die Transaktion Paypal nicht als Beweis liefern?

Kommt drauf an, auf was sich Paypal nun beruft. Wenn PayPal sich auf irgendeinen Käuferschutz beruft, dann ja. Wenn Paypal sich aber auf einen unberechtigten Kontozugriff beruft (Hacking) ist es egal, ob du nun die Ware versandt hast oder nicht (siehe oben).

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