Paypal Konto im Minus - unberechtigter Forderung

13. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
RichardEb
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 18x hilfreich)
Paypal Konto im Minus - unberechtigter Forderung

Hallo

Angenommen Verkäufer Hans verkauft auf ebay einen Artikel und der Käufer Zahlt per paypal. Dann versendet Hans den Artikel unversichert(wie in der Artikel-Beschreibung angegeben). Dafür kann Hans sogar Zeugen benennen.

Nun gibt der Käufer bei ebay an den Artikel nie erhalten zu haben, worauf hin ebay/paypal dem Käufer recht gibt, da bei einer unversicherten Sendung natürlich keine Belege existieren und ebay/paypal Zeuge nicht anerkennen will.

Soweit ich das sehe ist zunächst die Forderung des Käufers unbegründet. Der Käufer trägt das Versandrisiko und den Versand mit Zeugen zu belegen dürfte rechtlich ausreichen.

Kann ebay/paypal sich nun allerdings auf irgendwelche AGBs oder ähnliches berufen durch die sie das Recht haben nach ihrem "Urteil" einfach Geld einzufordern?(paypal Käuferschutz) Oder sind solche ggf. vorhandenen Klauseln eh unwirksam?


Ps: Verkauf von Privat an Privat

Danke

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Kann ebay/paypal sich nun allerdings auf irgendwelche AGBs oder ähnliches berufen durch die sie das Recht haben nach ihrem "Urteil" einfach Geld einzufordern?(paypal Käuferschutz) Oder sind solche ggf. vorhandenen Klauseln eh unwirksam?


Das deutsche BGB steht über den AGB von Paypal.
Letztendlich müsste Paypal klagen und einem Richter nachweisen, dass das Versandrisiko beim Verkäufer liegt. Damit würde Paypal sich lächerlich machen.

Aus diesem Grund klagt Paypal i.d.R. dieses Geld nicht ein.
Paypal hat kein Interesse, seine AGB gerichtlich prüfen zu lassen.

Was Paypal (insb. KSP) aber gerne machen, ist es, einen Mahnbescheid zu beantragen und auf die Dummheit der Schuldner zu hoffen. Wenn der Mahnbescheid nicht fristgerecht widersprochen hat, hat Paypal einen Titel.

Deshalb -> Mahnbescheid unbedingt widersprechen!

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#2
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Das deutsche BGB steht über den AGB von Paypal.
Letztendlich müsste Paypal klagen und einem Richter nachweisen, dass das Versandrisiko beim Verkäufer liegt. Damit würde Paypal sich lächerlich machen.

wieso? Paypal bietet eine Dienstleistung an, die der Verkäufer annimmt. Und Paypal verlangt eben versicherten Versand bei einem Verkauf, wenn man diese Dienstleistung in Anspruch nehmen will. Der Verkäufer hält sich vorsätzlich nicht daran, daher will Paypal die Bezahlung über sich rückgängig machen.

Das widerspricht dann auch nicht dem BGB, denn Paypal bestreitet ja nicht, dass der Verkäufer einen Anspruch auf das Geld hat, weil das Versandrisiko beim Käufer liegt. Diesen Anspruch hat er aber gegenüber dem Käufer, nicht Paypal. Die sind durch die Missachtung der AGB durch den Verkäufer raus, der Verkäufer muss das Geld direkt beim Käufer einfordern...

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#3
 Von 
RichardEb
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 18x hilfreich)

wieso? Paypal bietet eine Dienstleistung an, die der Verkäufer annimmt. Und Paypal verlangt eben versicherten Versand bei einem Verkauf, wenn man diese Dienstleistung in Anspruch nehmen will.



Ich wüsste nicht, dass Paypal versicherten Versand explizit verlangen würde. Sie stören sich nur an den ihrer Meinung nach unzureichenden Beweisen für den Versand. Zusätzlich wird der Käuferschutz nicht explizit vom Verkäufer aktiviert. Dieser ergibt sich bei Paypal-Zahlungen implizit, unabhängig davon welche Versandart bei ebay aus einem angebotenen Katalog von Versandarten gewählt wird. Zumindest fehlt hier eine technische Absicherung bzw die Möglichkeit dem Schutz zu widersprechen.

-- Editiert RichardEb am 13.01.2015 21:37

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#4
 Von 
RichardEb
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 18x hilfreich)

Zusätzlich stellt sich die Frage, ob Paypal wegen eines AGB verstoßes einfach eine Finanztransaktion rückgängig machen und entsprechend Geld Zahlungen verlangen kann.

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#5
 Von 
RichardEb
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 18x hilfreich)

Könnte hier nicht auch noch § 307 Abs. 1, 2 BGB gelten? Sofern die AGBs zeugen nicht erlauben entgegen der Rechtslage?

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Da PayPal seit geraumer Zeit den Status einer Bank hat, hat es ein weiteres Problem: Unwiderrufbarkeit einer Zahlungsanweisung (siehe BGB).

Was Paypal mit dem Käuferschutz eigentlich machen will ist eine außergerichtliche Schlichtung. Damit das funktioniert, müssten aber stets beide Parteien dem Schlichterspruch zustimmen. Da Paypal aber willkürlich einfach einen Schlichterspruch erzwingt, funktioniert das auch nicht.

Schließlich versucht sich PayPal an dem Trick, dass es sich die Rechte desjenigen, dem das Geld abgezogen wird (Hier dem Verkäufer) abtreten lässt. Aber auch das funktioniert nicht, denn laut BGB darf man Paypal dieselben Vorbehalte machen wie dem ursprünglichen Gläubiger.

Alles in allem steht Paypal regelmäßig auf sehr wackeligen beinen, was ihre Willkür-Schlichtungen angeht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#7
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

quote:
Was Paypal mit dem Käuferschutz eigentlich machen will ist eine außergerichtliche Schlichtung. Damit das funktioniert, müssten aber stets beide Parteien dem Schlichterspruch zustimmen. Da Paypal aber willkürlich einfach einen Schlichterspruch erzwingt, funktioniert das auch nicht.


Genau hier sehe ich den Knackpunkt.
Denn dadurch das ich Paypal als Zahlungsform anbiete, akzeptiere ich ja für den Fall das diese Zahlungsform gewählt wird die Paypal AGB incl. der Käufer und Verkäuferschutzrichtlinien.

Im Prinzip war es bis zu Trennung von eBay und Paypal möglich den Kunden vorzuschreiben das eben bei Paypal nur versicherter Versand möglich ist.

Gerade wenn es um ausländische Transaktionen geht, da kommt es ja auch noch erschwerend auf den Gerichts/Rechtsstand an.



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"Gruss Fulgora
Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu der o.G. Sache"

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#8
 Von 
RichardEb
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 18x hilfreich)

Genau hier sehe ich den Knackpunkt.
Denn dadurch das ich Paypal als Zahlungsform anbiete, akzeptiere ich ja für den Fall das diese Zahlungsform gewählt wird die Paypal AGB incl. der Käufer und Verkäuferschutzrichtlinien.



Liegt hier dann nicht eher der Fehler beim Käufer bzw paypal/ebay? Mal angenommen ich biete paypal und überweisung an und zusätzlich versicherten und unversichten Versand. Gurndsätzlich ist jede Kombination gültig außer paypal und unversichert.

In diesem Fall hat der Verkäufer aber keinen Einfluss darauf, dass diese Kombination nicht vorkommt. Liegt hier nicht eher der Fehler beim Käufer der entgegen der paypal AGb diese Kombination gewählt hat bzw ebay/paypal die diese Kombination nicht automatisch verbieten?

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#9
 Von 
RichardEb
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 18x hilfreich)

Noch eine grundsätzliche Frage: Wird bei Rechtsgeschäften der Vertrag automatisch nichtig, wenn gegen die AGB verstoßen wird?(oder was sind die konsequenzen?)

Im Paypal Fall also eine Rückerstattung an Paypal fällig? Gilt dieses auch, wenn auf Basis dieses Vertrags weitere nicht unumkehrbare Handlungen erfolgt sind? (Versenden der Ware)

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