Paypal KSP Verzug

2. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
cynex
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal KSP Verzug

Als ich heute aus dem Urlaub wieder kam, habe ich meine Emails gecheckt und habe dabei gemerkt das ich eine Email von KSP erhalten habe weil ich mein negativ Guthaben nicht ausgeglichen habe. Habe eine Mail von Paypal bekommen das ich mein Guthaben ausgleichen soll. Und wenn das in 7 Tagen nicht passiert werden sie ein inkassounternehmen verständigen. Mein Konto war zu dem 33 Tage im minus weil ich es nicht mit bekommen hatte. weil es sonst eigendlich immer sofort von meinem Konto abgebucht wurde.( wegen Spotify)



Herrn
Max ------
----------
--------
Vorab per E-Mail


Forderung der PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A.
Ihre E-Mailadresse: max.-----------
Aktenzeichen: PL2114005


Sehr geehrter Herr --------,

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr Nutzerkonto einen Negativsaldo von EUR 22,76 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Negativsaldo PayPal Konto
EUR
22,76
zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§ 280 Abs. 1 , 2 i.V.m. 286 , 288 BGB )
Zinsen seit dem 09.07.2017 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz
EUR
0,06
Kaufmännische Mahnkosten1
EUR
9,00
Anwaltsgebühr2 in Höhe von
EUR
58,50
Auslagenpauschale3
EUR
11,70
Gesamtbetrag

EUR

102,02

1 Kosten, die unserer Mandantin vor unserer Beauftragung durch ihren eigenen Mahnprozess entstanden sind
2, 3 Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2 , 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG


Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von EUR 102,02 so an uns zu überweisen, dass dieser bis zum

07.08.2017

auf unserem unten bezeichneten Konto eingeht.

Zahlen Sie sicher und bequem mit dem KSP-Online-Banking: Kein selbst Tippen der langen IBAN mehr, denn das Ausfüllen der Überweisung übernehmen wir für Sie!

1. Klicken Sie einfach auf den "Jetzt-Online-Bezahlen"-Button




2. Wählen Sie Ihre Online-Bank aus und geben Sie Ihre Online-Banking Zugangsdaten ein.

3. Das Überweisungs-Formular ist nun für Sie vorausgefüllt: abschließend geben Sie nur noch die Überweisung frei - ganz einfach also.

Mit freundlichen Grüßen

KSP Rechtsanwälte

Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.



Ergänzende Informationen zu der hier geltend gemachten Forderung:

PayPal bietet bekanntermaßen den weltweit größten Online-Zahlungsservice an, der es seinen Nutzern ermöglicht, Zahlungen online zu versenden bzw. zu empfangen. Das auf Ihren Namen angemeldete Nutzerkonto zu der E-Mailadresse "max.moellmann.99@gmail.com" wurde am 16.02.2017 bei unserer Mandantin registriert und zum Versand von Zahlungen verwendet.

Der Negativsaldo ist Folge eines Zahlungsauftrages, den Sie PayPal erteilt haben. PayPal hat in Ihrem Auftrag die Zahlung ausgeführt und dabei den Zahlbetrag verauslagt. Sodann hat PayPal - wie mit Ihnen vereinbart - den verauslagten Betrag per Lastschrift von Ihrem Bankkonto eingezogen. Dabei kam es zu einer Rücklastschrift, die Sie zu vertreten haben.

Der Betrag des Negativsaldos von EUR 22,76 beruht auf einer Transaktionssumme in Höhe von EUR 14,09 und Gebühren seitens PayPal (z.B. für Rückbuchungen oder ggf. Verkäufergebühren) in Höhe von EUR 8,67.

Weitere Details zu dem Negativsaldo sowie die Mahnungen hat PayPal vereinbarungsgemäß an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse "max.-----------" versandt.

Sollten Sie die Forderung noch nicht zuordnen können, so weisen wir darauf hin, dass Ihnen der Zugriff auf das Kundenkonto, also der Abruf der Transaktionsdetails derzeit noch möglich ist. Dazu loggen Sie sich unter https://www.paypal.com mit der im Betreff angegebenen Email-Adresse und Ihrem PayPal-Passwort ein. Über die Felder "Zu Ihrem Kundenkonto" und "Alle anzeigen" können Sie sich sämtliche Zahlungsvorgänge anzeigen lassen und im Fenster "Transaktionen suchen" die Transaktionsdetails abrufen.

Mit der Zahlung dieses Betrages befinden Sie sich bereits seit dem Scheitern des Lastschrifteinzuges in Zahlungsverzug.

Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.

Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserer Mandantin empfehlen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung von Ihnen zu tragen wären.

Ich weiß jz nicht was ich machen soll. Soll ich bezahlen oder was sonst? Ich würde mich über hilfe freuen.

MFG Max

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Wenn es nach KSP geht sollst du selbstverständlich bezahlen.

ICH würde allerdings nur die HF, 1€ Mahnauslagen (wenn nur per Mail gekommen) und 10 Ct Zinsen zahlen und das ganze an PP. KSP gegenüber würde ich mich tot stellen bis zu einem gerichtlichen MB. Dort wäre dann der Widerspruch ans Gericht zu senden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von cynex):
Mein Konto war zu dem 33 Tage im minus weil ich es nicht mit bekommen hatte. weil es sonst eigendlich immer sofort von meinem Konto abgebucht wurde.( wegen Spotify)


Meinst du dein PP-Konto oder dein Bankkonto? Um letzteres geht es nämlich. Die Lastschrift ging zurück, weil dein Bankkonto nicht gedeckt war:

Zitat:
Der Negativsaldo ist Folge eines Zahlungsauftrages, den Sie PayPal erteilt haben. PayPal hat in Ihrem Auftrag die Zahlung ausgeführt und dabei den Zahlbetrag verauslagt. Sodann hat PayPal - wie mit Ihnen vereinbart - den verauslagten Betrag per Lastschrift von Ihrem Bankkonto eingezogen. Dabei kam es zu einer Rücklastschrift, die Sie zu vertreten haben.


Ich würde jetzt an deiner Stelle die EUR 22,76 sowie die EUR 0,10 Zinsen und keine Mahnauslagen (da nur per E-Mail und die Gebühr für Rücklastschrift eh schon zu hoch ist) an PP bezahlen und auch so im Verwendungszweck angeben (nur HF EUR 22,76 + Zinsen EUR 0,10). Und ansonsten wie von Ex Inkassomitarbeiter empfohlen vorgehen.

Was du noch beachten solltest: PayPal wird keine Transaktionen über das Konto mehr durchführen und jeglichen weiteren Geldeingang erst Mal mit der Restforderung verbuchen. Du solltest also die Zahlweise von Spotify und allen anderen Dingen, die du regelmäßig über PayPal abgerechnet hast, auf eine andere Alternative umstellen. Sonst bekommst du dort auch noch Ärger.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cynex
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also einfach bei PP die schulden bezahlen plus Zins
Habe hier schon bisschen durch geguckt. Und hier schreiben auch welche das ich einfach Paypal die schulden plus 5-10 euro überschreiben soll. Aber die fragen waren schon länger offen deswegen wusste ich nicht ob ich das machen sollte

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cynex
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe heute auch einen Brief von Ihnen bekommen. Soll ich mich immerhin noch gleich verhalten ???

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zögern Sie es noch ein bisschen länger raus, es wird immer teurer...

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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